Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Sarah Pütz
Artikel vom 10.10.2023

Verwaltung schlägt Fünfzügigkeit an Elsdorfer Gesamtschule vor

Verwaltung bestellt neuen Schulentwicklungsplan und erarbeitet Vorschläge, um der wachsenden Schülerzahl zu begegnen

Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland steht auch Elsdorf vor der Herausforderung, dass das Platzangebot an den Schulen für die wachsenden Schülerzahlen nicht ausreicht. Nun liegt die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) für den Zeitraum 2023 bis 2028 vor und stellt klar, dass auf die Schullandschaft einige Veränderungen zukommen werden.

Als erste Konsequenz aus den vorliegenden Daten schlagen Bürgermeister und Verwaltung vor, die Gesamtschule in Elsdorf um einen Klassenzug auf Fünfzügigkeit zu erweitern. Sowohl der SEP als auch ein weiteres, extra in Auftrag gegebenes baufachliches Gutachten ergeben, dass ein zusätzlicher Klassenzug kurzfristig mit überschaubaren baulichen Anpassungen realisierbar wäre. Eine detaillierte Raumprogrammplanung wird schon in den nächsten Tagen erwartet.

Unterm Strich könnten bereits zum kommenden Schuljahr zusätzliche 27 Gesamtschulplätze angeboten werden – vorausgesetzt, die Politik stimmt zu. Für Elsdorf wäre dies ein großer Gewinn, zumal sich die Gesamtschule längst als Erfolgsfaktor erwiesen hat.

Der organisatorische Kraftakt, mit dem Verwaltung und Schule zunächst konfrontiert wären, würde sich lohnen. Denn zu oft mussten in der Vergangenheit Kinder aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden, was immer wieder zu Beschwerden seitens der Elsdorfer Eltern führte.

Aus den Bedarfsermittlungen im SEP ergibt sich auch Veränderungsbedarf bei den drei städtischen Grundschulen. Hierzu wird im November ein baufachliches Gutachten erwartet, aus dem sich eine Empfehlung ableiten lassen wird, ob der bereits geplante Neubau der Grundschule Elsdorf vier- oder womöglich sogar fünfzügig auszuführen ist und wie die Versorgung an den anderen Standorten abgedeckt werden kann.

Im Rahmen der Bedarfsplanung werden in NRW die Schülerzahlen auf jährlicher Basis dokumentiert. Nur alle fünf Jahre findet eine umfangreiche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung statt, die mit der Bezirksregierung und den benachbarten Schulträgern abgestimmt wird. Sie bildet die Rahmengrundlage für notwendige Veränderungen in der Schullandschaft, etwa für Um- oder Neubauten sowie für die Erweiterung der Klassenzüge.

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