Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Robert Wassenberg
Artikel vom 01.09.2023

Lärmaktionsplan mit Bürgerbeteiligung

Die Stadt Elsdorf erarbeitet einen Lärmaktionsplan

Für die Stadt Elsdorf besteht durch das Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 der EU-Kommission und den sich damit seitens der Bundesrepublik Deutschland ändernden Anforderungen zur Minderung des Umgebungslärms gegenüber den Kommunen zum ersten Mal die Pflicht, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu reduzieren. Durch die Lärmaktionsplanung soll der im Stadtgebiet auftretende Umgebungslärm nicht nur reduziert werden, sondern auch bislang ruhige Gebiete vor einer zukünftigen Verlärmung geschützt werden.

Für die Planung der Stadt Elsdorf relevante Lärmquellen sind ein Teil der B 55, ein Teil der B 477, die A 61 und die A 4. Von Schienenverkehrslärm der Bundesbahn, Fluglärm oder Industrielärm ist die Stadt Elsdorf laut Lärmkarten nicht betroffen.

Die Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen auf dem Stadtgebiet, die relevanten Lärm emittieren, sind auf den Lärmkarten des LANUV abgebildet. Auf den Lärmkarten können sich die für die Lärmaktionsplanung relevanten Lärmpegel LDEN und LNIGHT und die Hauptemittenten angezeigt werden lassen. Die Lärmkarten sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de.

Den Bürgerinnen und Bürgern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Lärmbelastung in Elsdorf zu äußern. Stellungnahmen oder sonstige Anregungen zu den Lärmkarten können bis zum 10.10.2023 per Post an die Stadt Elsdorf, Abteilung 4/20, Gladbacher Straße 111, 50189 Elsdorf oder per Mail an stadtplanung(@)elsdorf.de gesendet werden. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahmen über das städtische Online-Beteiligungsportal https://www.o-sp.de/elsdorf/infoplanung abgeben.

Sobald ein Entwurf für den Lärmaktionsplan der Stadt Elsdorf vorliegt, wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt.

http://www.elsdorf.de//rathaus-service/verwaltung/aktuell