Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Sarah Pütz
Artikel vom 17.04.2024

Europawahl am 09. Juni 2024

Hinweise, Informationen und Wahlrecht

Am 09. Juni 2024 findet die zehnte Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland statt. Hier finden Sie alle Informationen im Überblick.

Wer ist wahlberechtigt?

Jede und jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die bzw. der am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 09.06.2008 geboren wurde,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09.03.2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht nach § 6 a Abs. 1 des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
  • nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt ist (sog. „Auslandsdeutsche“).

Jede Bürgerin und jeder Bürger aus einer der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die bzw. der

  • bereits zur Europawahl 2019 und zu vorhergehenden Europawahlen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war,
  • ansonsten bis zum 19.05.2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gestellt hat,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 09.06.2008 geboren wurde,
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09.03.2024, in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstatten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
  • nicht nach § 6 a Abs. 1 des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählen kann nur,...

...wer im Wählerverzeichnis der Stadt Elsdorf eingetragen ist.

Von Amts wegen werden alle wahlberechtigten Deutschen und diejenigen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die auf ihren Antrag bereits bei den vorangegangenen Europawahlen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren und am Stichtag 28.04.2024 mit Hauptwohnsitz in Elsdorf gemeldet sind, in das Wählerverzeichnis der Stadt Elsdorf eingetragen.

Wer seinen Wohnsitz nach dem 28.04.2024 in eine andere Gemeinde bzw. Stadt verlegt und dort wählen möchte, kann sich bis zum 19.05.2024 in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts nur auf Antrag aufnehmen lassen. Ansonsten werden sie weiterhin im Wählverzeichnis der Stadt Elsdorf geführt. 

Wer in der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 19.05.2024 von einer anderen Gemeinde bzw. Stadt nach Elsdorf mit Hauptwohnsitz zuzieht, wird in das Wählerverzeichnis der Stadt Elsdorf nur auf Antrag eingetragen.  

Noch nicht eingetragene wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind zur Teilnahme an der Wahl grundsätzlich berechtigt, wenn sie spätestens bis 19.05.2024 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Elsdorf gestellt haben.

Wahlbenachrichtigungen

Alle Wahlberechtigten, die bis zum 26.04.2024 in der Stadt Elsdorf gemeldet waren sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben und die übrigen Voraussetzungen erfüllen, erhalten bis spätestens 19.05.2024 durch die Post eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unverzüglich mit dem Wahlbüro der Stadt Elsdorf unter Telefonnummer: 02274 709 344 in Verbindung zu setzen.

Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis wird gem. § 4 EuWG i.V.m. § 17 BWahlG in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 im Wahlbüro der Stadt Elsdorf, Gladbacher Straße 111, 50189 Elsdorf, Sitzungssaal, werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Briefwahl

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag zur Anforderung von Briefwahlunterlagen. Ein entsprechender Antrag kann aber auch formlos per Post, per Fax, mündlich oder auch per E-Mail beim Wahlbüro der Stadt Elsdorf (wahlbuero(@)elsdorf.de) gestellt werden. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist unzulässig. Wer für einen anderen (auch Angehörige) den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Hier www.elsdorf.de/briefwahlantrag können Sie bald die Briefwahlunterlagen online anfordern.

Alternativ kann der Link zur Online-Beantragung auch über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung gescannt wird: www.elsdorf.de/briefwahlantragqr

Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen

Das ist nur möglich, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; sie hat dies dem Wahlbüro gegenüber schriftlich zu versichern und sich auf Verlangen auszuweisen.

Weitere Fragen zur Europawahl beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros der Stadt Elsdorf im Rathaus unter der E-Mail-Adresse wahlbuero(@)elsdorf.de oder unter der Telefonnummer: 02274 709 344.

http://www.elsdorf.de//rathaus-service/verwaltung/aktuell