Bekanntmachungen
- Grundbesitzabgabenbescheide 2012
- Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Elsdorf an den Karnevalstagen
- Einsprüche sind beim Finanzamt einzulegen
- Neue Öffnungszeiten für das Rathaus
- Bilanz 2010
- Ergebnisrechnung 2010
- Finanzrechnung 2010
- Bekanntmachung Jahresabschluss 2010
- Abwasserbeseitigung Dichtheitsprüfung
- Haushaltssatzung 2010
- Rentenberatung
- Verunreinigungen durch Tiere
Amtliche Bekanntmachungen (nachrichtlich)
Die amtlichen Bekanntmachungen erfolgen hier nur nachrichtlich. Rechtsverbindlich sind die Bekanntmachungen nur in gedruckter Form im "Rundblick Elsdorf"Grundbesitzabgabenbescheide 2012
Die Grundbesitzabgabenbescheide 2012 befinden sich seit 02.02.2012 auf dem Postweg an die Bürger.
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Elsdorf an den Karnevalstagen
An den Karnevalstagen sind die Dienststellen der Stadtverwaltung für Besucher wie folgt geöffnet:
Donnerstag, 16.02.2012 8.00 - 11.00 Uhr
Freitag, 17.02.2012 8.00 - 12.00 Uhr
Rosenmontag, 20.02.2012 geschlossen
Dienstag, 21.02.2012 geschlossen
Einsprüche sind beim Finanzamt einzulegen
Aufgrund von Medienberichten sind in jüngster Zeit in verstärktem Maße Widersprüche gegen städtische Grundbesitzabgabenbescheide zu verzeichnen.
Aus formeller Sicht wird darauf hingewiesen, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 mit dem Bürokratieabbaugesetz II das Widerspruchsverfahren grundsätzlich, so auch im Bereich des kommunalen Abgabenrechts, abgeschafft hat. Wie auch in der Rechtsbehelfsbelehrung der Abgabenbescheide ausgeführt, ist einzig statthaftes Rechtsmittel gegen die städtischen Grundbesitzabgabenbescheide die form- und fristgerechte Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Die Frist zur Erhebung der Klage beträgt ein Monat nach Bekanntgabe des Grundbesitzabgabenbescheides. Da die Abgabenbescheide für das Jahr 2011 in der überwiegenden Anzahl im Februar 2011 zugestellt wurden und somit längst bestandskräftig sind, wäre eine jetzt eingelegte Klage gegen den im Februar 2011 bekanntgegebenen Abgabenbescheid ohnehin verfristet und damit unzulässig.
Inhaltlich befasst sich das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 2 BvR 287/11 mit der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, die mit den jährlichen Grundbesitzabgabenbescheiden erhoben wird; insbesondere mit der Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes. Allerdings ist das Grundsteuergesetz als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer so lange rechtswirksam, bis das Bundesverfassungsgericht die Norm für verfassungswidrig erklärt hat. Zudem vollziehen die Städte und Gemeinden mit der Erhebung der Grundsteuer nur die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes. So lange diese Grundlagenbescheide (Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes) existent sind, sind die Städte und Gemeinden nicht zuletzt wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehalten, mit den Folgebescheiden (Grundbesitzabgabenbescheide) die Grundsteuer festzusetzen. Dabei sind die Städte und Gemeinden bei ihrer Steuerfestsetzung unabdingbar an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Die vorgetragenen verfassungsrechtlichen Zweifel beziehen sich im Übrigen auf die Bewertungsfragen, die mit den Grundlagenbescheiden entschieden werden. Richtiger Adressat für Einwände gegen die Bewertung ist damit die Finanzverwaltung (Finanzamt) und nicht die örtliche Stadtverwaltung, die mit den Folgebescheiden (Grundbesitzabgabenbescheiden) lediglich die Festsetzung des Finanzamtes zur Grundlage nimmt.
Einen Einspruch/Widerspruch können die Hauseigentümer somit nur gegen den Grundlagenbescheid (Grundsteuermessbescheid) beim zuständigen Finanzamt einlegen.
Neue Öffnungszeiten für das Rathaus
Ab dem 01.01.2011 hat das Rathaus neue, serviceorientierte Öffnungszeiten. Die Verwaltungsmitarbeiter sind dann an zwei Nachmittagen und vier Vormittagen für ihre Bürger da.
Im Einzelnen sehen die neuen Öffnungszeiten wie folgt aus:
Montag und Mittwoch bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Dienstagvormittag bleibt das Rathaus geschlossen.
ACHTUNG!!
Auch das Sozialamt hat seine Öffnungszeiten unter dem Aspekt der Bürgerfreundlichkeit angepasst und wird ab dem 01.01.2011 zur selben Zeit geöffnet haben wie die übrigen Ämter des Rathauses.
Bilanz 2010
Bilanz der Gemeinde Elsdorf zum 31.12.2010(In Kürze hier als PDF verfügbar)
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Bilanz 2010
(pdf-Datei / 11.07 KB)
Ergebnisrechnung 2010
Ergebnisrechnung der Gemeinde Elsdorf zum 31.12.2010(In Kürze hier als PDF verfügbar)
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Ergebnisrechnung 2010
(pdf-Datei / 5.71 KB)
Finanzrechnung 2010
Finanzrechnung der Gemeinde Elsdorf zum 31.12.2010(In Kürze hier als PDF verfügbar)
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Finanzrechnung 2010 gesamt
(pdf-Datei / 6.72 KB)
Bekanntmachung Jahresabschluss 2010
Bekkanntmachung der Stadt Elsdorf über den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Elsdorf(in Kürze hier als PDF verfügbar)
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Bekanntmachung Jahresabschluss 2010
(pdf-Datei / 5.92 KB)
Anmeldung von Grundschulkindern in einer Offenen Ganztagsschule der Stadt Elsdorf für das Schuljahr 2012/2013
Auch im kommenden Schuljahr 2012/2013 soll an allen drei Grundschulen in der Stadt Elsdorf die Schulkinderbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule in Kooperation mit der Casa Francesco + Clara Betreuung e.V., fortgesetzt werden, soweit die für die Landesfördermittelgewährung erforderliche Teilnehmerzahl von mindestens 25 Kindern pro Schule erreicht wird.
Die Anmeldungen können ab dem 01.02.2012 schriftlich bei der Stadtverwaltung Elsdorf - Schulamt -, Gladbacher Straße 111, 50189 Elsdorf, eingereicht werden, Anmeldeformulare sind in der Stadtverwaltung (Infotheke), in den Grundschulen (Sekretariat) oder über die Internet-Homepage der Stadt Elsdorf ( - Rathaus - Online-Formulare) erhältlich. Anmeldeschluss ist der 30.04.2012.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Chancengleichheit Anmeldungen vor dem 01.02.2012 nicht angenommen werden können. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der örtlich gegebenen Kapazitäten erfolgen; es besteht kein Rechtsanspruch auf die Annahme und den Besuch der OGS.
Die Betreuung im Rahmen der OGS sieht nach dem Willen des Landesgesetzgebers den pflichtigen Besuch an allen Schultagen in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr und zwischen 11.30 Uhr und 16.00 Uhr vor. Individualabreden über Abweichungen zu diesem Zeitrahmen sind nicht möglich. Neben der Betreuung wird an jedem Schultag ein Mittagessen angeboten; die von den Erziehungsberechtigten zu erstattenden Kosten hierfür betragen 50 € pro Monat und sind unmittelbar an die Casa Francesco+Clara Betreuung e.V. zu entrichten.
Nach Maßgabe des § 9 Abs. 4 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 4 der gemeindlichen Elternbeitragssatzung ist für die Betreuung der Kinder im Rahmen der OGS ein Elternbeitrag in Höhe von 150,00 € pro Monat und Kind zu entrichten. Bei schriftlichem Nachweis eines Jahresbruttoeinkommens der Erziehungsberechtigten unterhalb von 61.355,00 € wird der monatliche Elternbeitrag entsprechend den nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen reduziert:
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Bruttojahresgesamteinkommen bis zu |
Monatl. Elternbeitrag |
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61.355,00 € |
115,00 € |
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49.084,00 € |
83,00 € |
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36.813,00 € |
57,00 € |
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24.542,00 € |
26,00 € |
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12.271,00 € |
13,00 € |
Die Einkommensnachweise sollten zur Beschleunigung der Entscheidung sofort bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Neben der Betreuung im Rahmen der OGS bietet die Casa Francesco + Clara Betreuung e.V. auch eine reine Vormittagsbetreuung an allen drei Schulen in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr gegen eine - einkommensunabhängige - Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 50,00 € pro Monat an. Anmeldungen hierzu können ebenfalls über die vorgenannte Anschrift der Schulverwaltung wahrgenommen werden.
Wilfried Effertz
- Bürgermeister -
Der neue Personalausweis
Wenn Sie ab dem 01. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können nur Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokumentes beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservices (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines neuen Personalausweises:
- Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Kinderausweis mit Foto
· Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand nach den Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
· Zusätzlich sind bei der Erstbeantragung für Personen unter 16 Jahren die Unterschriften und Personalausweise beider Elternteile vorzulegen.
Hinweis:
Mit der Abholung Ihres Personalausweises können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich jedoch ausweisen können und Ihren bisherigen Personalausweis vorlegen.
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Vollmacht Abholung neuer Personalausweis
(2011-Datei / 68.5 KB)
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes im Rathaus der Gemeinde Elsdorf, Gladbacher Straße 111 (Zimmer 1, 2 und 3) gerne zur Verfügung.
Abwasserbeseitigung Dichtheitsprüfung
Private Abwasserleitungen müssen dicht sein. Jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen für Schmutz- oder Niederschlagswasser bis Ende 2015 auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen.
Nähere Informationen hierzu über den folgenden Link:
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Informationen zur Dichtheitsprüfung
(pdf-Datei / 656.88 KB)
Haushaltssatzung 2010
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2010-
Haushaltssatzung und Bekanntmachung 2010
(pdf-Datei / 13.4 KB)
Rentenberatung
Die Rentenberatung durch die Deutsche Rentenversicherung findet jeweils am 3. Mittwoch des Monats im Rathaus statt.
Der nächste Sprechtag für die Rentenberatung findet am Mittwoch, den 15.02.2012, in der Zeit von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr (nachmittags nur mit Terminabsprache) im Sitzungszimmer der Stadt Elsdorf, 1. Etage, statt. Die Terminabsprache bitten wir mit Frau Göttlich, Versicherungsamt der Stadt Elsdorf, Tel.: 02274/709130, vorzunehmen.
Ohne Personalausweis bzw. Reisepass ist aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft möglich. Sollte eine Auskunft für einen Dritten gewünscht werden, ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Rentenanträge werden nur durch das Versicherungsamt aufgenommen. Ebenfalls ist auch weiterhin eine Rentenberatung durch das Versicherungsamt möglich.
(weitere Termine für den Sprechtag: 21.03.2012, 18.04.2012)

