Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23.02.2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt.
Hier finden Sie die „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Erteilung von Wahlscheinen und die Briefwahl für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (PDF-Dokument, 118,78 KB, 20.01.2025)“. Diese informiert Sie über Ihre Rechte und ggfs. einzuhaltende Fristen.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Sie werden Ihre Wahlbenachrichtigung voraussichtlich zwischen dem 25.01.2025 und 29.01.2025 per Post erhalten, wenn Sie wahlberechtigt und mit Hauptwohnsitz in Elsdorf gemeldet sind.
Wenn Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. In der Regel müssen diese Einsprüche spätestens am 07.02.2025 bei der Stadt Elsdorf eingegangen sein. Ansonsten würden Sie Gefahr laufen, Ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten Sie, wenn Sie nur auf Ihren Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben.
Informationen zur Briefwahl
Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025). Wir bitten bis dahin um Geduld.
Wenn Sie nicht im Wahllokal wählen möchten oder am Wahlsonntag verhindert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen:
- Folgen Sie der Anleitung auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie werden diese voraussichtlich zwischen dem 25.01. und 29.01.2025 per Post erhalten. Sie können per Smartphone den aufgedruckten QR-Code scannen. Im Anschluss werden Sie automatisch auf die Seite des Briefwahlantrags weitergeleitet. Im Regelfall sind dort auch bereits Ihre Personalien hinterlegt. Füllen Sie die restlichen Angaben aus und senden den Antrag digital ab. Das Wahlamt bearbeitet Ihren Antrag und schickt Ihnen die Briefwahlunterlagen in der Regel postalisch zu.
- Nutzen Sie ab dem 22.01.2025 diesen Link (https://www.elsdorf.de/rathaus-service/briefwahl/antrag#/) zum Online-Briefwahlantrag auf der Homepage der Stadt Elsdorf. Sie landen auf derselben Seite, wie bei der Nutzung des vorgenannten QR-Codes, mit dem Unterschied, dass Ihre Personalien noch nicht hinterlegt sind. Daher werden Sie Ihre Personalien bei dieser Option selbst eingeben müssen.
- Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail an die Stadt Elsdorf senden. Darin geben Sie bitte folgendes an:
- Ihre(n) Vornamen
- Ihren Familiennamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Meldeanschrift
Die Kontaktdaten lauten:
Post: Stadt Elsdorf, Wahlamt, Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf
Fax: Faxnummer: 02274 3511
Mail: wahlbuero@elsdorf.de
Hinweis: Gemeinden sind in der Regel nicht verpflichtet, unfrankierte Sendungen anzunehmen. Bitte denken Sie daher daran, Ihren Antrag bei Postversand ordnungsgemäß zu frankieren.
- Möglich ist auch die persönliche Antragstellung im Wahlbüro der Stadt Elsdorf. Die rechtzeitige Lieferung der Stimmzettel vorausgesetzt können Sie voraussichtlich ab dem 07.02.2025 im Rathaus, Sitzungszimmer im 1. OG, Gladbacher Str. 111, 50189, Elsdorf die Briefwahlunterlagen abholen oder gleich an Ort und Stelle in der Wahlkabine wählen. Das Wahlbüro der Stadt Elsdorf bietet hierfür den Bürgerinnen und Bürgern im Zeitraum von Samstag, den 08.02.2025 bis Freitag, 21.02.2025 die in der Seitenleiste oder auf dem Smartphone unten angezeigten besonderen Öffnungszeiten.Das Beförderungs- und Zugangsrisiko wird auf diese Weise vollständig ausgeschlossen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Telefonische Anträge können leider nicht angenommen werden, da eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist.
Wichtiger Hinweis für die Briefwahl
Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen können erst starten, wenn die Stimmzettel gedruckt und im Rathaus abgeliefert wurden. Nach aktueller Planung ist dies frühestens am 07.02.2025 der Fall. Es ist leider nicht möglich vor diesem Datum Briefwahlunterlagen zu erhalten. Zwischen dem 07.02.2025 und dem Wahlsonntag (23.02.2025) liegen nur etwa 2 Wochen. In dieser Frist werden voraussichtlich allein in Elsdorf ca. 7.000 Briefwahlunterlagen versendet. Bitte bedenken Sie, dass die Briefwahlunterlagen in dieser kurzen Frist zu Ihnen gesandt, von Ihnen ausgefüllt und von Ihnen wieder an das Rathaus verschickt werden müssen. Diese kurze Frist ist insbesondere bei Sendungen ins Ausland zu beachten.
Briefwahlunterlagen, welche erst nach Ende der Wahlzeit (23.02.2025, 18:00 Uhr) im Rathaus eintreffen, werden nicht mehr bei der Stimmenauszählung berücksichtigt.
Repräsentative Wahlstatistik in Teilen von Berrendorf
Die Bundeswahlleiterin hat in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) den Bundestagswahlbezirk 13.0 als Stichprobenwahlwahlbezirk bestimmt. Dieser Wahlbezirk umfasst Teile der Ortschaft Berrendorf.
Informationen zur Wahl im Ausland lebender Deutscher
Sonder-Öffnungszeiten des Wahlbüros
Samstag, 08.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, 10.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, 11.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittoch, 12.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 13.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 14.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstag, 15.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, 17.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, 18.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Fragen an das Wahlamt
Sonder-Öffnungszeiten des Wahlbüros
Samstag, 08.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, 10.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, 11.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittoch, 12.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 13.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 14.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Montag, 17.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, 18.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr