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Briefwahlantrag
Internetbasierte Beantragung von BriefwahlunterlagenVerfahren: eGov Digital Factory / EfA Dienste
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
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Rathaus
info

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23.02.2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt.

Hier finden Sie die „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Erteilung von Wahlscheinen und die Briefwahl für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 (PDF-Dokument, 118,78 KB, 20.01.2025)“. Diese informiert Sie über Ihre Rechte und ggfs. einzuhaltende Fristen.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Sie werden Ihre Wahlbenachrichtigung voraussichtlich zwischen dem 25.01.2025 und 29.01.2025 per Post erhalten, wenn Sie wahlberechtigt und mit Hauptwohnsitz in Elsdorf gemeldet sind.

Wenn Sie bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. In der Regel müssen diese Einsprüche spätestens am 07.02.2025 bei der Stadt Elsdorf eingegangen sein. Ansonsten würden Sie Gefahr laufen, Ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten Sie, wenn Sie nur auf Ihren Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben.

Informationen zur Briefwahl

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025). Wir bitten bis dahin um Geduld.

Wenn Sie nicht im Wahllokal wählen möchten oder am Wahlsonntag verhindert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen:

  • Folgen Sie der Anleitung auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie werden diese voraussichtlich zwischen dem 25.01. und 29.01.2025 per Post erhalten. Sie können per Smartphone den aufgedruckten QR-Code scannen. Im Anschluss werden Sie automatisch auf die Seite des Briefwahlantrags weitergeleitet. Im Regelfall sind dort auch bereits Ihre Personalien hinterlegt. Füllen Sie die restlichen Angaben aus und senden den Antrag digital ab. Das Wahlamt bearbeitet Ihren Antrag und schickt Ihnen die Briefwahlunterlagen in der Regel postalisch zu.
  • Nutzen Sie ab dem 22.01.2025 diesen Link (https://www.elsdorf.de/rathaus-service/briefwahl/antrag#/)  zum Online-Briefwahlantrag auf der Homepage der Stadt Elsdorf. Sie landen auf derselben Seite, wie bei der Nutzung des vorgenannten QR-Codes, mit dem Unterschied, dass Ihre Personalien noch nicht hinterlegt sind. Daher werden Sie Ihre Personalien bei dieser Option selbst eingeben müssen.
  • Sie können auch einen formlosen schriftlichen Antrag per Post, Fax oder E-Mail an die Stadt Elsdorf senden. Darin geben Sie bitte folgendes an:
    • Ihre(n) Vornamen
    • Ihren Familiennamen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Meldeanschrift

Die Kontaktdaten lauten:
Post: Stadt Elsdorf, Wahlamt, Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf
Fax: Faxnummer: 02274 3511
Mail: wahlbuero@elsdorf.de

Hinweis: Gemeinden sind in der Regel nicht verpflichtet, unfrankierte Sendungen anzunehmen. Bitte denken Sie daher daran, Ihren Antrag bei Postversand ordnungsgemäß zu frankieren.

  • Möglich ist auch die persönliche Antragstellung im Wahlbüro der Stadt Elsdorf. Die rechtzeitige Lieferung der Stimmzettel vorausgesetzt können Sie voraussichtlich ab dem 07.02.2025 im Rathaus, Sitzungszimmer im 1. OG, Gladbacher Str. 111, 50189, Elsdorf die Briefwahlunterlagen abholen oder gleich an Ort und Stelle in der Wahlkabine wählen. Das Wahlbüro der Stadt Elsdorf bietet hierfür den Bürgerinnen und Bürgern im Zeitraum von Samstag, den 08.02.2025 bis Freitag, 21.02.2025 die in der Seitenleiste oder auf dem Smartphone unten angezeigten besonderen Öffnungszeiten.Das Beförderungs- und Zugangsrisiko wird auf diese Weise vollständig ausgeschlossen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Telefonische Anträge können leider nicht angenommen werden, da eine Identitätsfeststellung nicht möglich ist.

Wichtiger Hinweis für die Briefwahl

Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen können erst starten, wenn die Stimmzettel gedruckt und im Rathaus abgeliefert wurden. Nach aktueller Planung ist dies frühestens am 07.02.2025 der Fall. Es ist leider nicht möglich vor diesem Datum Briefwahlunterlagen zu erhalten. Zwischen dem 07.02.2025 und dem Wahlsonntag (23.02.2025) liegen nur etwa 2 Wochen. In dieser Frist werden voraussichtlich allein in Elsdorf ca. 7.000 Briefwahlunterlagen versendet. Bitte bedenken Sie, dass die Briefwahlunterlagen in dieser kurzen Frist zu Ihnen gesandt, von Ihnen ausgefüllt und von Ihnen wieder an das Rathaus verschickt werden müssen. Diese kurze Frist ist insbesondere bei Sendungen ins Ausland zu beachten.

Briefwahlunterlagen, welche erst nach Ende der Wahlzeit (23.02.2025, 18:00 Uhr) im Rathaus eintreffen, werden nicht mehr bei der Stimmenauszählung berücksichtigt.

Ich bin über die Bundestagswahl im Urlaub, kann ich mir die Briefwahlunterlagen auch an eine andere Anschrift zusenden lassen?

Bei den o.g. Optionen 1-3 können Sie auch angeben, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihre Meldeadresse versandt werden sollen. Hierbei sind auch Adressen im Ausland möglich. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen nur an feste Adressen verschickt werden können. Bei einer Rundreise im Wohnwagen o.ä. wird eine ordnungsgemäße Zustellung nur schwer möglich sein.

Achten Sie bitte auf eine korrekte und vollständige Schreibweise, insbesondere bei Adressen im Ausland. Das Wahlamt verschickt Briefwahlunterlagen ins Ausland per sogenannter Luftpost. Eine schnellere Versandart ist aufgrund der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Mittelverwaltung nicht zulässig. Bitte beachten Sie unbedingt die vorigen Hinweise über die kurzen Fristen für die Postlaufzeiten.

Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragen?

Wer die Briefwahlunterlagen für jemand anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht – das gilt auch bei Eheleuten. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Vollmacht bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur ausgefüllt und unterschrieben werden.

Wann sollte ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden:

  • Postlaufzeit zur Wahlbehörde
  • die dortige Bearbeitungsdauer
  • Postlaufzeit zur wahlberechtigten Person
  • die Zeit, welche die wahlberechtigte Person für das Ausfüllen von Unterlagen, Wahlschein und Stimmzettel benötigt und schließlich
  • der Rücktransport an die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Anschrift per Post, Boten oder persönlich
     

Die Deutsche Post ist verpflichtet, Wahlbriefe innerhalb von 2 Tagen zuzustellen. Die Verwaltung hat keinerlei Einfluss darauf, ob diese Vorgabe in der Praxis eingehalten werden kann. Beantragen Sie daher so früh wie möglich die Briefwahl. Es wird nochmals auf die kurze Frist zwischen dem Start des Versands der Briefwahlunterlagen und dem Wahlsonntag hingewiesen. Briefwahlunterlagen, welche erst nach Ende der Wahlzeit (23.02.2025, 18:00 Uhr) im Rathaus eintreffen, werden nicht mehr bei der Stimmenauszählung berücksichtigt.

Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen spätestens beantragen?

Sie können die Briefwahlunterlagen grundsätzlich bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, im Wahlamt der Stadt Elsdorf beantragen. Bitte beachten Sie jedoch die vorigen Hinweise bezüglich der Bearbeitungs- und Zustelldauer. Stellen Sie Ihren Antrag also frühzeitig. Das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Briefwahlunterlagen liegt in Ihrer Verantwortung. Sie können dieses Risiko vermeiden, indem Sie das Wahlbüro im Rathaus aufsuchen und vor Ort wählen oder zumindest die Briefwahlunterlagen (ggf. durch eine bevollmächtigte Person) dort abholen.

Nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahlsonntag (23.02.2025) bis 15:00 Uhr bei der Wahlbehörde gestellt werden. Ein entsprechendes Attest ist vorzulegen. Es wird empfohlen, in diesem Fall direkten Kontakt mit der Wahlbehörde aufzunehmen und die Briefwahlunterlagen möglichst durch eine bevollmächtigte Person im Rathaus abholen zu lassen.

Diese Frist gilt auch für die in § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung aufgeführten besonderen Fallkonstellationen, welche nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen betreffen.

Was mache ich, wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht bei mir angekommen sind?

Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte frühzeitig (d.h. nicht erst am Freitag vor der Wahl) im Wahlamt. Bitte beachten Sie jedoch, dass es in Stoßzeiten zu längerer Wartezeit kommen kann, bis die Briefwahlunterlagen in Ihrem Briefkasten angekommen sind.

Grundsätzlich können Sie Ersatz für nicht zugegangene oder verlorene Briefwahlunterlagen bis spätestens am Tag vor der Wahl (Samstag, 22.02.2025) um 12:00 Uhr beantragen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich. Eine entsprechende Begründung muss von Ihnen zu Protokoll gegeben werden.

Sollten Sie erst einige wenige Tage vor der Wahl die Briefwahl beantragt haben könnte sich die erste Sendung noch im Umlauf befinden, so dass Ihnen dann in der Regel nicht nochmals Briefwahlunterlagen zur Verfügung gestellt werden können.

Bis wann muss mein Wahlbrief spätestens im Wahlamt angekommen sein?

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025) bis Punkt 18:00 Uhr bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Adresse (Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf) angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr bei der Stimmenauszählung berücksichtigt.

Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Bedenken Sie, dass Wahlbriefe, die erst am Freitag oder Samstag vor der Wahl per Post aufgegeben werden, nicht rechtzeitig eingehen. Die persönliche Abgabe im Rathaus, die Beauftragung eines Boten oder der Einwurf in den Briefkasten des Rathauses wird daher empfohlen. Der Briefkasten des Rathauses wird am Wahltag letztmalig um Punkt 18:00 Uhr geleert. Bis dahin eingegangene Wahlbriefe sind in jedem Fall noch fristgerecht.

 

Repräsentative Wahlstatistik in Teilen von Berrendorf

Die Bundeswahlleiterin hat in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) den Bundestagswahlbezirk 13.0 als Stichprobenwahlwahlbezirk bestimmt. Dieser Wahlbezirk umfasst Teile der Ortschaft Berrendorf. 

Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik erhalten Sie hier (PDF-Dokument, 382,15 KB, 20.01.2025).

Was bedeutet diese Bestimmung?

Die Bestimmung als Stichprobenwahlwahlbezirk bedeutet, dass sowohl die Wahlbeteiligung als auch die Stimmabgaben nach Altersgruppe und Geschlecht getrennt festgestellt werden. Je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe sind die Stimmzettel oben links mit einem Buchstaben von A bis M gekennzeichnet.

Wahlberechtigte, welche ihre Stimme per Briefwahl abgeben, sind in diesem Wahlbezirk nicht betroffen. Diese erhalten also Stimmzettel ohne eine entsprechende Kennzeichnung.

Wie wird das Wahlgeheimnis gewahrt?

Folgende Vorkehrungen dienen dabei zur Sicherung des Wahlgeheimnisses:

  • Wahlbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, müssen mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
  • die Geburtsjahrgänge werden in so großen Gruppen (lediglich 6) zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler/innen möglich sind,
  • Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht zusammengeführt werden,
  • die Stimmauszählung hat zunächst im Wahlraum ohne statistische Auswertung zu erfolgen. Die Auswertung für statistische Zwecke darf erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählerverzeichnisse erfolgen,
  • die Statistikstellen sind einer engen Zweckbindung hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen,
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen für einzelne Wahlbezirke nicht veröffentlicht werden.

Sonder-Öffnungszeiten des Wahlbüros

Samstag, 08.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, 10.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag, 11.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittoch, 12.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag, 13.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag, 14.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Samstag, 15.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, 17.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag, 18.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch, 19.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag, 20.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag, 21.02.2025: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Fragen an das Wahlamt

Telefonnummer: 02274 709 344

Telefonnummer: 02274 709 301

wahlbuero(@)elsdorf.de

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Montag, 10.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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Mittoch, 12.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag, 13.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag, 14.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Samstag, 15.02.2025: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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