Flüchtlinge und Integration
Die Stadt Elsdorf hat bereits in der Vergangenheit Erfahrungen mit der Aufnahme von Migrantinnen und Migranten gesammelt. Die Flüchtlingswelle hat die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung im Oktober 2015 aufgrund der hohen Anzahl an Asylsuchenden vor große Herausforderungen gestellt. Auch aktuell erfolgen über die Bezirksregierung immer noch neue Zuweisungen in das Stadtgebiet. Unser Ziel ist es, die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Elsdorf erfolgreich zu integrieren und so ein friedvolles Zusammenleben der gesamten Bürgerschaft zu fördern. Seit dem 01.08.2016 stehe ich Ihnen daher als Integrationsbeauftragte der Stadt Elsdorf zur Verfügung. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Ideen im Hinblick auf Flüchtlingsangelegenheiten haben, können Sie sich jederzeit telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich mit mir in Verbindung setzen. Dabei berate, unterstütze und begleite ich sowohl Bürgerinnen und Bürger, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, Fachkräfte anderer Institutionen und natürlich auch Asylsuchende selbst.
Integrationsbeauftragte
Anke Kurth
Raum 11
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf
Telefonnummer: 02274 709-159
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Asyl
Allgemeine Informationen:
Die Ausländerbehörde des Rhein-Erft Kreises regelt aufenthaltsrechtliche Belange von Flüchtlingen, die als Asylbewerber/Asylbewerberinnen der Stadt Elsdorf zugewiesen wurden. Ferner werden aufenthaltsrechtliche Belange von Flüchtlingen geregelt, die kein Asylverfahren betreiben oder deren Asylverfahren beendet ist. Darüber hinaus erteilt die Ausländerbehörde Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen. Asylbewerber/Asylbewerberinnen erhalten zur Durchführung des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Flüchtlinge, die kein Asylverfahren betreiben bzw. Flüchtlinge, deren Asylverfahren beendet sind, erhalten bis zu ihrer Rückkehr in ihr jeweiliges Heimatland eine Duldung. Flüchtlingen kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt werden. Dieses Aufenthaltsrecht wird so lange gewährt, wie der humanitäre Erteilungsgrund vorliegt. Die Gewährung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis vermittelt keinen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet. Das Sozialamt ist für den vorgenannten Personenkreis auch zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit wird der Lebensunterhalt des betroffenen Personenkreises einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie Kostenübernahme im Krankheitsfall sicher gestellt.
Rechtlichen Grundlagen:
Asylgesetz
Aufenthaltsgesetz
Asylbewerberleistungsgesetz
Schneider, Roswitha
Fachbereich 3
Schwerbehindertenausweise, Sekretariat
Raum: 7
Daimlerstraße 10
50189 Elsdorf
Beratungs- und Präventionszentrum, Sekretariat
Etzweiler Straße 67
50189 Elsdorf-Giesendorf
Für Sie zuständig
(entsprechend dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens)
Buchstaben Aa, Ac - B, außer Ad
Frau Dahmen
Telefonnummer: 02274 709-125
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben C - E
Frau Dahmen
Telefonnummer: 02274 709-125
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben Kb - Ma, außer L
Frau Wagstaff
Telefonnummer: 02274 709-331
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben O - Sd, außer Q
Frau Broich
Telefonnummer: 02274 709-114
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben Se - T
Frau Ahrens
Telefonnummer: 02274 709-126
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben Ab, Ad, F - Ka, L - N, Q, U - Z
Frau Heller
Telefonnummer: 02274 709-255
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Krankenscheine
Frau Hof
Telefonnummer: 02274 709-122
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Mobilpässe
Frau Heller
Telefonnummer: 02274 709-255
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Schneider, Roswitha
Fachbereich 3
Schwerbehindertenausweise, Sekretariat
Raum: 7
Daimlerstraße 10
50189 Elsdorf
Beratungs- und Präventionszentrum, Sekretariat
Etzweiler Straße 67
50189 Elsdorf-Giesendorf
Für Sie zuständig
(entsprechend dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens)
Buchstaben Aa, Ac - B, außer Ad
Frau Dahmen
Telefonnummer: 02274 709-125
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben C - E
Frau Dahmen
Telefonnummer: 02274 709-125
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben Kb - Ma, außer L
Frau Wagstaff
Telefonnummer: 02274 709-331
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben O - Sd, außer Q
Frau Broich
Telefonnummer: 02274 709-114
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben Se - T
Frau Ahrens
Telefonnummer: 02274 709-126
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben Ab, Ad, F - Ka, L - N, Q, U - Z
Frau Heller
Telefonnummer: 02274 709-255
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Krankenscheine
Frau Hof
Telefonnummer: 02274 709-122
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Mobilpässe
Frau Heller
Telefonnummer: 02274 709-255
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben