Stadt Elsdorf (Druckversion)

Bauaufsicht

Die Bauaufsicht der Stadt Elsdorf kommt nicht nur seiner Überwachungsfunktion nach, sondern versteht sich als Ansprechpartner für alle die sich den Traum vom eigenen Heim erfüllen wollen, sei es durch den Erwerb einer Immobilie / einer Eigentumswohnung oder durch die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes.

Telefonisch erreichbar ist die Bauaufsicht am Mittwoch von 8:00-12:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr.

Bauberatung

Für Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken und bauordnungsrechtlichen Auskünften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bürger und Planer haben die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch, Fragen zu stellen, die das Baugrundstück oder den Bauantrag betreffen. Die Fragen können natürlich auch allgemeiner bauordnungsrechtlicher Natur sein. Bauplanerische Fragen werden auch soweit wie möglich durch uns bearbeitet und beantwortet. Durch umfangreiche Beratungen in baurechtlichen Verfahren unterstützen wir Sie gerne bei der Realisierung Ihres persönlichen Bauvorhabens.

Bauberatungen können Sie gerne während der Sprechzeiten, mittwochs von 8:00-12:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr wahrnehmen.

Förderung von Eigentum

Zahlreiche Förderprogramme bieten beratende und finanzielle Unterstützung bei Neubauvorhaben und der Sanierung von bestehenden Gebäuden. Dabei steht die Energieeffizienz und CO2-Reduzierung klar im Fokus, was sich mit den Ansprüchen unserer Stadtplanung und Entwicklung neuer Baugebiete deckt.

Für die Einstiegsrecherche im Themenfeld Fördermittel für Bauvorhaben empfehlen wir die Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalens hier sowie die übersichtliche Homepage des Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände www.baufoerderer.de

Bauakteneinsicht

Wir bieten Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes an, Bauakten für Ihr Grundstück einzusehen.

Sollten Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstückes sein, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.

Die Bauaktensicht kann über das untenstehende Formular per E-Mail an Frau Klein (sklein(@)elsdorf.de) oder postalisch beantragt werden.

Hinweis: Für Handlungen des Bauaktenarchivs fallen Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsdorf an.

Formular Download (PDF-Datei)

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Sie möchten wissen, ob eine Baulast auf einem Grundstück liegt? Dann beantragen Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann über das untenstehende Formular per E-Mail oder postalisch beantragt werden.

Für die Auskunftserteilung aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Elsdorf müssen Sie gemäß Landesbauordnung NRW ein berechtigtes Interesse darlegen

Die Auskunft wird Ihnen per E-Mail oder postalisch zugesandt.

Hinweis: Für Erteilungen von Auskünften und Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen an.

Formular Download (PDF-Datei)

Hinweis

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, da Sie entweder außerhalb der Sprechzeiten anrufen oder wir uns gerade in einem Beratungsgespräch befinden, können Sie gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und kurze Angabe Ihres Anliegens, hinterlassen. Wir rufen Sie dann schnellst möglichst zurück.

http://www.elsdorf.de//stadtentwicklung-strukturwandel/bauen/bauaufsicht