Neue Grundsteuerreform
Was bedeutet diese für Elsdorferinnen und Elsdorfer? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen
Warum muss die Grundsteuer reformiert werden?
Das Bundesverfassungsgericht hat das System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer.
Was ist das Ziel der Grundsteuerreform?
Bis 2024 wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet, die im Westen Deutschlands auf einer Bewertung aus dem Jahr 1964 aufbaute. Ziel der Grundsteuerreform ist eine gerechte Besteuerung, basierend auf einer Bewertung der Grundstücke entsprechend ihres heutigen Wertes. Mit der Reform der Grundsteuer wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt verfolgt, stattdessen soll die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden. Die Grundbesitzneubewertung führt jedoch unweigerlich zu individuellen Belastungsverschiebungen: Einige EigentümerInnen werden also mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Aufkommensneutralität.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Die Reform soll „aufkommensneutral“ umgesetzt werden, d.h. dass die Kommunen mit der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten – also vergleichbar viel an Grundsteuer einnehmen wie in den Jahren vor der Reform.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür Ihre Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht.
Wer legt den individuellen Grundsteuerwert fest?
Wesentlich für Sie als Grundsteuerzahler ist die Wertentwicklung Ihres Besitzes nach neuem Recht. Ob Ihr Grundbesitz mit der Neubewertung als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes. Umgesetzt wird es von den Finanzämtern des Landes, die dementsprechend Grundsteuer-Messbescheide an alle Grundbesitzer versendet haben. Die Kommunen haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss.
Wie berechnet sich meine Grundsteuer?
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (1010/100)
Wobei sich der Grundsteuermessbetrag zusammensetzt aus Individuellem Grundsteuerwert x Steuermesszahl 0,00031)
Warum steigen die Hebesätze A und B für die Grundsteuer in Elsdorf?
Da im Rahmen der Neubewertung die Grundsteuermessbeträge in Elsdorf insgesamt gesunken sind, müssen die Hebesätze steigen, um im Sinne der Aufkommensneutralität (s.o.) insgesamt wieder Grundsteuereinnahmen für die Kommunen in vergleichbarer Höhe sicherzustellen wie vor der Reform. Dazu hat das Land NRW für alle Kommunen Hebesatzempfehlungen ausgesprochen. Für die Grundsteuer B hat der Rat der Stadt Elsdorf beraten und beschlossen, der Landesempfehlung von 1010 Prozent zu folgen. Auch die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 1096 Prozent entspricht der Landesempfehlung.
Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen?
Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Stadt Elsdorf ab.
Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z.B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben möglich.
Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen.
Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher.
Was tun bei fehlerhaften Angaben auf den Bescheiden des Finanzamts?
Fehlerhafte Angaben können zu einer überhöhten Steuer führen. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Entscheidungen, die in den Bescheiden des Finanzamtes getroffen werden, sind die Grundlage für Ihren Grundsteuerbescheid.
Wenn Sie hier Einspruch einlegen möchten, müssen Sie sich gegen diese Grundlagenbescheide - also je nach Anliegen gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid – an das Finanzamt wenden und nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Elsdorf.
Bitte bedenken Sie, dass die Stadt Elsdorf an die Bescheide des Finanzamtes gebunden ist. Sollte seitens des Finanzamtes ein Grundsteuermessbescheid abgeändert oder aufgehoben werden, so wird entsprechend auch die Grundsteuerfestsetzung der Stadt Elsdorf abgeändert bzw. aufgehoben.
Ich wohne zur Miete. Was bedeutet die Grundsteuerreform für mich?
Vermieter legen die Grundsteuer B auf die Mieter um. Letztere zahlen die Grundsteuer deshalb nur anteilig. Grundsätzlich gilt dabei das, was auch für Immobilienbesitzer gilt: Wer in einer wertvollen Immobilie oder auf einem wertvollen Grundstück lebt, zahlt einen höheren Betrag.
Was bringt mir persönlich die Grundsteuer?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden z.B. Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Das, was unsere Stadt lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.
Bucht die Stadt Elsdorf die Grundsteuer weiterhin wie gewohnt per Lastschrift ab?
Grundsätzlich ja. Allerdings bucht die Stadt Elsdorf die Grundsteuer nicht wie üblich am 15. Februar ab. Die Abbuchung wird wegen der Reform um zwei Wochen nach hinten verschoben. Dementsprechend verschiebt sich auch der Mahnlauf.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Thema Grundsteuer habe?
Für Ihre Anfragen haben wir ein E-Mail-Postfach eingerichtet: grundsteuer(@)elsdorf.de
Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie bei der Finanzverwaltung NRW unter: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
Außerdem hat das Finanzamt Bergheim unter der Telefonnummer Telefonnummer: 02271 821959 eine Hotline für alle Fragen zum Thema Bewertung von Grundbesitz eingerichtet.
Kontakt
Fachbereich I
Abteilung Kommunikation & Kultur
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf
Telefonnummer: 02274 709 133
E-Mail
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