Erhöhung der Hundesteuer 2026
Mehr Sauberkeit, stärkere Kontrollen und verursachergerechte Finanzierung
Der Rat der Stadt Elsdorf hat in seiner Sitzung am 25. November 2025 beschlossen, die Hundesteuer zum 1. Januar 2026 anzupassen. Die Entscheidung ist das Ergebnis gestiegener Anforderungen an Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit im Stadtgebiet.
Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich saubere Gehwege, gepflegte Grünflächen und Parkanlagen, in denen sich alle wohlfühlen können. Die Stadt Elsdorf investiert deshalb verstärkt in die Reinigung öffentlicher Flächen sowie in eine bessere Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der personell aufgestockt wurde. Diese Maßnahmen sind notwendig, verursachen aber auch deutlich höhere laufende Kosten.
Um diese Aufwendungen fair zu finanzieren, setzt die Stadt auf das Prinzip der Verursachergerechtigkeit. Die Hundesteuer leistet dabei einen wichtigen Beitrag, da ein Teil der zusätzlichen Kosten unmittelbar im Zusammenhang mit der Hundehaltung entsteht.
„Uns ist bewusst, dass jede Anpassung von Gebühren und Steuern für die Betroffenen spürbar ist. Gleichzeitig möchten wir offen erklären, warum dieser Schritt notwendig ist und wofür die Mittel eingesetzt werden“, betont die Stadtverwaltung.
Künftig beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 120 Euro pro Jahr, für weitere Hunde gelten gestaffelte Steuersätze. Für als gefährlich eingestufte Hunde bleiben höhere Sätze bestehen. Gleichzeitig hält die neue Hundesteuersatzung an umfangreichen Befreiungs- und Ermäßigungsregelungen fest – etwa für Assistenzhunde, bestimmte Gebrauchshunde sowie für Menschen mit geringem Einkommen.
Mit der Anpassung liegt Elsdorf weiterhin im Rahmen vergleichbarer Städte und Kommunen. Die neue Hundesteuersatzung trat am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2016.
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Bürgerbüro
Rathaus der Stadt Elsdorf
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50189 Elsdorf
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