Das Elsdorfer Sonderopfer: das vergessene Stadtgebiet
Wir sind nicht bereit das Sonderopfer für den Kohleausstieg 2030 entschädigungslos hinzunehmen. Verfassungsbeschwerde und Normenkontrolle gegen Änderungen des Braunkohleplans Hambach eingereicht
Die Stadt Elsdorf hat am 30. Dezember 2025 Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben. Anlass ist die durch den Beschluss des Braunkohleausschusses vom 14. Juni 2024 sowie durch Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW vom 19. Dezember 2024 genehmigte Änderung des Braunkohleplans „Teilplan 12/1 Hambach – Abbau und Außenhaldenfläche des Tagebaus Hambach“.
Große Teile des Elsdorfer Stadtgebietes sind seit über 50 Jahren unmittelbar vom Tagebau Hambach betroffen.
Durch den auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg war eine Änderung des Braunkohleplans erforderlich. Entgegen den ursprünglichen Planungen des Abbaugebietes kommt es nun nicht mehr zu einer überwiegenden Wiederherstellung von Landmasse auf dem Elsdorfer Stadtgebiet.
Die Stadt Elsdorf sieht darin eine Verletzung ihres im Grundgesetz garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung, da der Stadt Elsdorf hierdurch erhebliche Entwicklungsperspektiven genommen werden, vor allem ohne dafür einen entsprechenden Interessenausgleich zu erhalten.
Parallel zur Verfassungsbeschwerde hat die Stadt Elsdorf eine sog. Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht NRW eingereicht. Ziel ist es auch hier, den Braunkohleplan gerichtlich überprüfen zu lassen und einen verbindlichen, fairen Interessenausgleich für die Stadt Elsdorf zu erreichen.
Die Entscheidung für diesen Schritt ist der Stadt nicht leichtgefallen.
„Wir haben die Frist zur Klageeinreichung fast bis zum letzten Tage abgewartet, in der Hoffnung doch noch gehört zu werden, aber leider blieben all unsere Appelle an die Landesregierung bisher ungehört, so dass wir uns zur Wahrung unserer Rechte zu diesen Schritten gezwungen sahen,“ führt Bürgermeister Andreas Heller aus.
Der Klageeinrichung vorausgegangen waren mehrere umfangreiche Anschreiben an die Landesregierung NRW in den zurückliegenden Jahren, die alle insgesamt unbeantwortet geblieben sind – teils sogar ohne eine Eingangsbestätigung.
„Diesen Umgang mit uns finden wir unanständig und so etwas gehört sich nicht für eine Landesregierung. Nicht gerne, aber aus Verantwortung suchen wir nun den Rechtsweg. Wir sind es den heutigen und den zukünftigen Generationen schuldig, alles versucht zu haben, um unsere berechtigten Interessen zu schützen“, betont Heller.
„Was würden Sie an unserer Stelle tun?“
Was würden Sie tun, wenn Ihnen jemand ein Drittel Ihres Gartens einfach wegnimmt und daraus einen See macht – ohne Sie wirklich zu fragen, ohne echte Mitsprache und vor allem entschädigungslos? Genau das ist Elsdorf passiert“, so Bürgermeister Andreas Heller.
Vor Jahrzehnten wurde der Stadt Elsdorf rund ein Drittel seiner Stadtfläche für den Tagebau Hambach entzogen – im Interesse der Allgemeinheit an Versorgungssicherheit und bezahlbarer Energie.
Über Jahrzehnte haben wir darauf vertraut einen Großteil der Landmassen auf unserem Stadtgebiet wieder hergestellt zu bekommen. So wie im Braunkohleplan 12/1 im Jahre 1976 festgeschrieben.
Darauf vertrauend haben die Elsdorferinnen und Elsdorfer diese Last aus Verantwortung für die Allgemeinheit getragen: mit Staub, Lärm, einem riesigen Tagebauloch vor der Haustür, gekappten Straßen und Bahnverbindungen, tiefen Einschnitten in das Stadtgefüge, die Umwelt und das Leben der Menschen.
Durch den vorgezogenen Braunkohleaussteig - den die Stadt Elsdorf stets konstruktiv unterstützt hat - fehlen jedoch notwendigen Erdmassen zur Verfüllung im Tagebauloch vor Elsdorf. Ein Großteil der Flächen wird daher nicht wie ursprünglich vorgesehen als Land- sondern als Seefläche rekultiviert – und damit dauerhaft der Stadtentwicklung entzogen ist.
Diesem Umstand wurde im Verfahren der Braunkohleplanänderung absolut keine Bedeutung beigemessen, stets ging es nur um den Erhalt des Hambacher Forstes sowie um den Erhalt des Tagebauvorfeldes. Hier erwartet die Stadt Elsdorf nach über 50 Jahren von der Allgemeinheit nun einen angemessenen Interessenausgleich.
Zur Verdeutlichung:
Die betroffene Elsdorfer Stadtfläche ist etwa so groß wie Köln-Ehrenfeld. Kein Kölner würde akzeptieren, dass ein ganzer Stadtteil im Rhein versenkt wird – ohne angemessenen Ausgleich.
Darüber hinaus fehlen der Stadt Elsdorf im neuen Braunkohleplan klare Definitionen und verbindliche Qualitätsstandards sowie verbindliche Regelungen zur Kostenträgerschaft in und nach der Rekultivierung. Nach heutigen Maßstäben reicht es aus Sicht der Stadt Elsdorf nicht aus, Rekultivierung lediglich als Herrichtung von Flächen mit Erde zu verstehen, ohne dabei für die darauf stattfindende zukünftige Entwicklung verbindliche Perspektiven festzuschreiben und dafür finanziell auch aufzukommen.
„Das mag bergbaurechtlich noch Vorstellungen aus vergangenen Jahrhunderten entsprechen, aber sicher nicht den städtebaulichen Ansprüchen des 21. Jahrhunderts“, so Heller.
Seit Jahren weist die Stadt Elsdorf auch in diesem Zusammenhang immer wieder auf viele noch offene Fragen hin, ohne dass diese bisher hinreichend im Braunkohleplänen beantwortet sind.
„Für jeden enteigneten Feld- oder Radweg gibt es in der Bundesrepublik Deutschland laut Grundgesetz eine Entschädigung. Aber für die jahrzehntelangen Belastungen und den Verlust eines Drittels unserer Stadtfläche sollen die Menschen in Elsdorf leer ausgehen? Das kann nicht im Interesse der Allgemeinheit sein“ so Bürgermeister Andreas Heller.
Die Stadt Elsdorf geht diese Schritte aus Verantwortung gegenüber den Menschen, die hier leben, gegenüber den kommenden Generationen und gegenüber einem Strukturwandel, der nur dann gelingen kann und Akzeptanz schafft, wenn er gerecht ist und die Lasten nicht einseitig verteilt werden.
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