Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Briefwahlantrag
Internetbasierte Beantragung von BriefwahlunterlagenVerfahren: eGov Digital Factory / EfA Dienste
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Mit dem Dienst "Briefwahlantrag" ist es möglich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online anzufordern.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
  • Art. 15 DSGVO
  • §§ 24 bis 27 EuWO
  • §§ 25 bis 28 BWO
  • §§ 22 bis 25 LWO
  • §§ 22 bis 29, Abschn. II GLKrWO
Ausweis Statusabfrage
Mit dem Dienst "Ausweis Statusabfrage" ist es möglich den Status des Ausweis online anzufordern.
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Internetbasierte Statusabfrage des Ausweis
Verfahren: eGov Digital Factory / EfA Dienste

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
  • Art. 15 DSGVO
  • §§ 24 bis 27 EuWO
  • §§ 25 bis 28 BWO
  • §§ 22 bis 25 LWO
  • §§ 22 bis 29, Abschn. II GLKrWO
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Konversationsagenten VaiQ
Bereitstellung eines KI-basierten Konversationsagenten (Chatbot) auf der Website zur automatisierten Beantwortung von Bürgeranfragen und Unterstützung bei der Informationssuche
Verarbeitungsunternehmen
Vaibrant GmbHThal 1, 83620 Feldkirchen-Westerham
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Kommunikationsfunktionen (Chatbot)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Künstliche Intelligenz (KI) / NLP (Sprachverarbeitung)
  • Cloud-Computing (SaaS über AWS/Microsoft Azure in der EU)
  • HTTPS/TLS-Verschlüsselung (Sichere Datenübertragung)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Chat-Inhalte / Konversationsdaten (Eingabe & Antwort)
  • IP-Adresse (technisch notwendig für die Server-Kommunikation und Sicherheitsprotokolle)
  • Zeitstempel der Interaktion
  • Interaktionsdaten (nur bei Feedback: Daumen hoch/runter)
Ort der Verarbeitung
Europäische Union (Serverstandorte: Deutschland und Frankreich)
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten der Konversation werden grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung der Interaktion gelöscht. Nur im Falle einer Bewertung durch den Nutzer werden die Daten für maximal 3 Monate zur Qualitätssicherung gespeichert.
Datenempfänger
   
  • Amazon Web Services EMEA SARL (Standort: Deutschland)
  • Microsoft Deutschland GmbH (Standort: Frankreich)
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

laura.paskowski@vaibrant.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein (Verarbeitung findet ausschließlich in der EU/EWR statt)
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Elsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Elsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Chatbot laden
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus
Link zu InstagramLink zum OrtsplanLink zu den Panoramabildern
info

Das Elsdorfer Sonderopfer: das vergessene Stadtgebiet

Wir sind nicht bereit das Sonderopfer für den Kohleausstieg 2030 entschädigungslos hinzunehmen. Verfassungsbeschwerde und Normenkontrolle gegen Änderungen des Braunkohleplans Hambach eingereicht

Wir sind nicht bereit das Sonderopfer für den Kohleausstieg 2030 entschädigungslos hinzunehmen. Verfassungsbeschwerde und Normenkontrolle gegen Änderungen des Braunkohleplans Hambach eingereicht

Die Stadt Elsdorf hat am 30. Dezember 2025 Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben. Anlass ist die durch den Beschluss des Braunkohleausschusses vom 14. Juni 2024 sowie durch Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW vom 19. Dezember 2024 genehmigte Änderung des Braunkohleplans „Teilplan 12/1 Hambach – Abbau und Außenhaldenfläche des Tagebaus Hambach“.

Große Teile des Elsdorfer Stadtgebietes sind seit über 50 Jahren unmittelbar vom Tagebau Hambach betroffen.

Durch den auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg war eine Änderung des Braunkohleplans erforderlich. Entgegen den ursprünglichen Planungen des Abbaugebietes kommt es nun nicht mehr zu einer überwiegenden Wiederherstellung von Landmasse auf dem Elsdorfer Stadtgebiet.

Die Stadt Elsdorf sieht darin eine Verletzung ihres im Grundgesetz garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung, da der Stadt Elsdorf hierdurch erhebliche Entwicklungsperspektiven genommen werden, vor allem ohne dafür einen entsprechenden Interessenausgleich zu erhalten.

Parallel zur Verfassungsbeschwerde hat die Stadt Elsdorf eine sog. Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht NRW eingereicht. Ziel ist es auch hier, den Braunkohleplan gerichtlich überprüfen zu lassen und einen verbindlichen, fairen Interessenausgleich für die Stadt Elsdorf zu erreichen.

Die Entscheidung für diesen Schritt ist der Stadt nicht leichtgefallen.

„Wir haben die Frist zur Klageeinreichung fast bis zum letzten Tage abgewartet, in der Hoffnung doch noch gehört zu werden, aber leider blieben all unsere Appelle an die Landesregierung bisher ungehört, so dass wir uns zur Wahrung unserer Rechte zu diesen Schritten gezwungen sahen,“ führt Bürgermeister Andreas Heller aus.

Der Klageeinrichung vorausgegangen waren mehrere umfangreiche Anschreiben an die Landesregierung NRW in den zurückliegenden Jahren, die alle insgesamt unbeantwortet geblieben sind – teils sogar ohne eine Eingangsbestätigung.

„Diesen Umgang mit uns finden wir unanständig und so etwas gehört sich nicht für eine Landesregierung. Nicht gerne, aber aus Verantwortung suchen wir nun den Rechtsweg. Wir sind es den heutigen und den zukünftigen Generationen schuldig, alles versucht zu haben, um unsere berechtigten Interessen zu schützen“, betont Heller.

„Was würden Sie an unserer Stelle tun?“

Was würden Sie tun, wenn Ihnen jemand ein Drittel Ihres Gartens einfach wegnimmt und daraus einen See macht – ohne Sie wirklich zu fragen, ohne echte Mitsprache und vor allem entschädigungslos? Genau das ist Elsdorf passiert“, so Bürgermeister Andreas Heller.

Vor Jahrzehnten wurde der Stadt Elsdorf rund ein Drittel seiner Stadtfläche für den Tagebau Hambach entzogen – im Interesse der Allgemeinheit an Versorgungssicherheit und bezahlbarer Energie.

Über Jahrzehnte haben wir darauf vertraut einen Großteil der Landmassen auf unserem Stadtgebiet wieder hergestellt zu bekommen. So wie im Braunkohleplan 12/1 im Jahre 1976 festgeschrieben.

Darauf vertrauend haben die Elsdorferinnen und Elsdorfer diese Last aus Verantwortung für die Allgemeinheit getragen: mit Staub, Lärm, einem riesigen Tagebauloch vor der Haustür, gekappten Straßen und Bahnverbindungen, tiefen Einschnitten in das Stadtgefüge, die Umwelt und das Leben der Menschen.

Durch den vorgezogenen Braunkohleaussteig - den die Stadt Elsdorf stets konstruktiv unterstützt hat - fehlen jedoch notwendigen Erdmassen zur Verfüllung im Tagebauloch vor Elsdorf. Ein Großteil der Flächen wird daher nicht wie ursprünglich vorgesehen als Land- sondern als Seefläche rekultiviert – und damit dauerhaft der Stadtentwicklung entzogen ist.

Diesem Umstand wurde im Verfahren der Braunkohleplanänderung absolut keine Bedeutung beigemessen, stets ging es nur um den Erhalt des Hambacher Forstes sowie um den Erhalt des Tagebauvorfeldes. Hier erwartet die Stadt Elsdorf nach über 50 Jahren von der Allgemeinheit nun einen angemessenen Interessenausgleich.

Zur Verdeutlichung:

Die betroffene Elsdorfer Stadtfläche ist etwa so groß wie Köln-Ehrenfeld. Kein Kölner würde akzeptieren, dass ein ganzer Stadtteil im Rhein versenkt wird – ohne angemessenen Ausgleich.

Darüber hinaus fehlen der Stadt Elsdorf im neuen Braunkohleplan klare Definitionen und verbindliche Qualitätsstandards sowie verbindliche Regelungen zur Kostenträgerschaft in und nach der Rekultivierung. Nach heutigen Maßstäben reicht es aus Sicht der Stadt Elsdorf nicht aus, Rekultivierung lediglich als Herrichtung von Flächen mit Erde zu verstehen, ohne dabei für die darauf stattfindende zukünftige Entwicklung verbindliche Perspektiven festzuschreiben und dafür finanziell auch aufzukommen.

„Das mag bergbaurechtlich noch Vorstellungen aus vergangenen Jahrhunderten entsprechen, aber sicher nicht den städtebaulichen Ansprüchen des 21. Jahrhunderts“, so Heller.

Seit Jahren weist die Stadt Elsdorf auch in diesem Zusammenhang immer wieder auf viele noch offene Fragen hin, ohne dass diese bisher hinreichend im Braunkohleplänen beantwortet sind.

„Für jeden enteigneten Feld- oder Radweg gibt es in der Bundesrepublik Deutschland laut Grundgesetz eine Entschädigung.  Aber für die jahrzehntelangen Belastungen und den Verlust eines Drittels unserer Stadtfläche sollen die Menschen in Elsdorf leer ausgehen? Das kann nicht im Interesse der Allgemeinheit sein“ so Bürgermeister Andreas Heller.

Die Stadt Elsdorf geht diese Schritte aus Verantwortung gegenüber den Menschen, die hier leben, gegenüber den kommenden Generationen und gegenüber einem Strukturwandel, der nur dann gelingen kann und Akzeptanz schafft, wenn er gerecht ist und die Lasten nicht einseitig verteilt werden.

Kontakt

Bürgerbüro

Rathaus der Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf

Bürgerbüro

Telefonnummer: 02274 709 100
E-Mail schreiben

 

Kontakt

Bürgerbüro

Rathaus der Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf

Bürgerbüro

Telefonnummer: 02274 709 100
E-Mail schreiben