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Briefwahlantrag
Internetbasierte Beantragung von BriefwahlunterlagenVerfahren: eGov Digital Factory / EfA Dienste
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Internetbasierte Statusabfrage des Ausweis
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Rhein-Erft-Kreis plant deutliche Erhöhung der Kreisumlage

Stadt Elsdorf zeigt mögliche finanzielle Folgen auf – zusätzliche Belastung von mindestens 11,2 Millionen Euro in vier Jahren

Stadt Elsdorf zeigt mögliche finanzielle Folgen auf – zusätzliche Belastung von mindestens 11,2 Millionen Euro in vier Jahren

Der Rhein-Erft-Kreis hat den zehn kreisangehörigen Städten seine Planungen für die Kreisumlage der kommenden Jahre mitgeteilt. Demnach soll der Umlagesatz von derzeit 29,3 Prozent im Jahr 2027 auf 35 Prozent und 2028 auf 38 Prozent steigen. Für die Stadt Elsdorf würde die vorgeschlagene Erhöhung in den kommenden vier Jahren eine zusätzliche Belastung von insgesamt mindestens 11,2 Millionen Euro bedeuten – rechnerisch durchschnittlich 2,8 Millionen Euro pro Jahr.

Die Stadtverwaltung hat deshalb für die Sitzung des Hauptausschusses am kommenden Dienstag in einer Vorlage dargestellt, welche konkreten Auswirkungen die derzeitigen Planungen des Kreises auf den Elsdorfer Haushalt haben könnten. Eine Beschlussfassung ist damit nicht verbunden. Vielmehr soll die Vorlage frühzeitig auf die Größenordnung und die möglichen Folgen aufmerksam machen.

Der Haushalt der Stadt Elsdorf ist solide geplant und seit Jahren von Sparsamkeit geprägt. Zusätzliche Belastungen in dieser Größenordnung sind in der bisherigen Finanzplanung jedoch nicht berücksichtigt. Auch deutliche Einsparungen bei freiwilligen Leistungen oder im Personalbereich könnten einen zusätzlichen Finanzbedarf von durchschnittlich 2,8 Millionen Euro jährlich nicht annähernd auffangen. In letzter Konsequenz könnten daher auch Erhöhungen kommunaler Steuern notwendig werden.

Welche Dimension dies annehmen könnte, zeigt eine rein rechnerische Betrachtung: Würde der zusätzliche Betrag von durchschnittlich 2,8 Millionen Euro pro Jahr vollständig über die Grundsteuer B finanziert, müsste der Hebesatz in Elsdorf um rund 420 Prozentpunkte auf 1.430 Prozent angehoben werden. Für die rund 10.800 Elsdorfer Haushalte entspräche dies durchschnittlich einer zusätzlichen Belastung von etwa 260 Euro pro Jahr.

„Diese Berechnung ist ausdrücklich kein Vorschlag für eine Steuererhöhung. Sie soll vielmehr verdeutlichen, welche Größenordnung hinter der geplanten Erhöhung der Kreisumlage steht und welche Auswirkungen diese letztlich auf die Menschen vor Ort haben könnte“, betont die Stadtverwaltung.

Zur Einordnung: Im Jahr 2025 nahm die Stadt Elsdorf rund 6,75 Millionen Euro über die Grundsteuer B ein. Gleichzeitig zahlte sie rund 12,95 Millionen Euro Kreisumlage an den Rhein-Erft-Kreis. Die nun geplante Erhöhung würde zusätzlich zu dieser bestehenden Belastung anfallen.

Die Stadt Elsdorf sieht grundsätzlich kritisch, dass steigende Finanzbedarfe des Kreises über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Städten aufgebracht werden müssen. Denn während die Entscheidung über die Höhe der Kreisumlage auf Kreisebene getroffen wird, müssen die Städte vor Ort die finanziellen Konsequenzen tragen und gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern vertreten.

„Wenn zusätzliche Millionenbeträge von den Städten und somit den Elsdorfer Steuerzahlern aufgebracht werden müssen, muss der Kreis transparent erklären, warum dieses Geld benötigt wird und welche konkreten Folgen damit verbunden sind. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, diese Zusammenhänge nachvollziehen zu können“, so die Stadtverwaltung.

Ob die vorgesehene Erhöhung in dieser Höhe notwendig ist und ob sämtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Kosten ausgeschöpft wurden, ist von den Mitgliedern des Kreistages zu bewerten und zu entscheiden. Die Stadt Elsdorf nimmt hierzu ausdrücklich keine abschließende Bewertung vor.

Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Kreisumlage trifft der Kreistag bis zum Jahresende. Die Stadt Elsdorf hofft, dass die erheblichen Auswirkungen auf die Haushalte der kreisangehörigen Städte und damit mittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger in die weiteren Beratungen einbezogen werden.

„Uns geht es nicht um Stimmungsmache, sondern darum, die Fakten frühzeitig und transparent auf den Tisch zu legen. Eine Entscheidung mit solch weitreichenden finanziellen Folgen sollte in Kenntnis ihrer konkreten Auswirkungen auf die Städte und die Menschen vor Ort getroffen werden.“, stellt die Stadtverwaltung klar.

Kontakt

Bürgerbüro

Rathaus der Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf

Bürgerbüro

Telefonnummer: 02274 709 100
E-Mail schreiben

 

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