Neue Corona-Schutzverordnung NRW
Überarbeitete Regeln für das Elsdorfer Freibad
Seit dem 20. August gilt die neue Corona-Schutzverordnung NRW. Das bedeutet auch für den Freibad-Besuch einige wichtige Regelungen, die zu beachten sind:
- Die zeitlichen Einteilungen in zwei „Zeit-Schichten“ entfallen.
- Besucher müssen das Bad Mittags nicht mehr verlassen und können bis zum Tagesschluss im Bad bleiben.
- Maskenpflicht überall im Gebäude und der Warteschlangen vor der Kasse.
ZUSÄTZLICH:
- Kontrolle der Zugangsberechtigung (schriftlicher oder digitaler Negativtestnachweis einer Teststelle gemäß CoronaTestQuarantäneVO, nicht älter als 48 Stunden; Nachweis der Immunisierung (vollständig geimpft und 14 Tage nach der letzten Impfung oder Genesenennachweis (positiver PCR-Test, älter als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate) in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument.
- Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen (§4 Abs. 5 CoronaSchVO)
Sturm, Ulrich
Fachbereich 1
Abteilungsleitung Kommunikation, Kultur / Pressesprecher
Raum 214
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Telefonnummer: 02274 709-320
E-Mail schreiben
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