Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Elsdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
wir wachsen
zusammen
info
Autor: Sarah Pütz
Artikel vom 02.11.2021

Mitteilung der Bürgermeister der Tagebauanrainer und Kraftwerksstandorte

Die Menschen im Rheinischen Revier verdienen Verlässlichkeit

In Bund und Land wird derzeit laut über eine erneute Beschleunigung des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung nachgedacht. Neues Zieldatum: 2030 anstatt 2038. „Was für die Erfüllung der Klimaziele sicher gut ist, stellt Menschen, Unternehmen und Kommunen im Rheinischen Revier aber vor immense Herausforderungen,“ so die drei Sprecher der Tagebauanrainer.

Andreas Heller (Bürgermeister der Stadt Elsdorf), Thomas Hissel (Erster Beigeordneter der Stadt Düren) und Sascha Solbach (Bürgermeister der Stadt Bedburg) vertreten als gewählte Sprecher die direkt und am stärksten betroffenen 20 Kommunen, die Standorte der Tagebaue und Kraftwerke sind. In diesem Kernrevier, dass ungefähr ein Drittel des gesamten Rheinischen Revier ausmacht, werden die größten Anpassungslasten des Braunkohleausstiegs anfallen. „Hier wird es darauf ankommen, insgesamt rund 22.000 Arbeitsplätze und 500 Mio. Euro Wertschöpfung pro Jahr qualitativ, quantitativ und zeitnah zu kompensieren und dazu neue Wertschöpfungsketten zu knüpfen,“ so Solbach.

Diese rechtzeitig bis 2038 zu kompensieren, damit die Region nicht wirtschaftlich abstürzt, halten die Tagebauanrainerkommunen ohnehin schon für sehr schwer. Wird der Ausstieg nun noch mal um 8 Jahre vorgezogen, sehen die Sprecher der Anrainer schwarz für die Region und kritisieren die mangelnde Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit der politischen Entscheidungen.

„Leitentscheidungen“ nennt das Land NRW die langfristigen(!) Konzepte und Rahmenvorgaben für den Braunkohlenabbau im Rheinischen Revier. Dass solche Leitentscheidungen verlässlich sein müssen und man sie nicht nach jeder Wahl ändern kann, liegt auf der Hand. Denn von diesen Leitentscheidungen hängen langfristige Investitionen in Milliardenhöhe von RWE und vielen, abhängigen Zulieferern, Handwerkern und Dienstleistern ab und damit einhergehend tausende Arbeitsplätze, berufliche Perspektiven und Familieneinkommen.

Entsprechend groß waren bisher die Abstände zwischen den Leitentscheidungen. Nach 1991 folgte die nächste Leitentscheidung 2016, in der ein Ausstieg aus der Braunkohle im Jahr 2048 festgeschrieben wurde. „Wer also vor nur fünf Jahren eine Ausbildung beginnen wollte, konnte nach damaligem Kenntnisstand in aller Gelassenheit bei RWE oder einem nachgelagerten Unternehmen unterschreiben und auf eine Perspektive von 32 Jahren plus Rückbauzeitraum bauen – genug für ein Berufsleben. Aber schon zwei Jahre später sollte das nicht mehr gelten.“, so Heller.

Jetzt, nur wenige Monate nach der letzten Leitentscheidung von März 2021, soll auch dieses Datum von 2038 nicht mehr gelten. Angestrebt wird nun eine Beschleunigung des Ausstiegs um ganze 8 Jahre. Das Ausstiegstempo soll also schlicht verdoppelt werden. Das Problem daran formuliert Hissel: „Es ist absehbar, dass Bundes- und Landespolitik damit ein zentrales Versprechen des Strukturwandels brechen werden, dass lautet: Erst die Jobs und die Strukturstärkung, dann der Ausstieg. Ziehen wir den Ausstieg jetzt ohne weitere Maßnahmen vor, wird das nicht funktionieren können. Dann wird der Strukturwandel zum Strukturbruch.“

Daran, dass das bis 2038 hätte klappen können, hatten die Anrainersprecher vor dem Hintergrund der Erfahrung der letzten drei Jahre schon große Zweifel. Bedburgs Bürgermeister  Solbach stellt dazu fest, dass „Auch wenn es seitens des Landes ein ernstgemeintes Bemühen gibt, den Strukturwandel zu organisieren und auch die Anrainer besonders zu unterstützen, gibt es bisher nur wenige, zählbare und konkrete Fördermittelzusagen. Einzig in wissenschaftliche Projekte und Bundesinfrastruktur fließt bisher verlässlich das Geld, was aber durch die bestehenden Förderrichtlinien auch ohne den Strukturwandel geflossen wäre. Wann und wo dadurch Jobs entstehen, ist aber absolut ungewiss.“

„Dazu kommt, dass Planung und Gewerbegebietsentwicklung zäh und langatmig wie eh und je laufen und dass die konkrete Förderung von Unternehmensansiedlungen durch das EU-Beihilferecht nahezu ausgeschlossen ist“, kritisiert Elsdorfs Bürgermeister Heller. „Wenn der Ausstieg jetzt auch noch vorgezogen wird, ist es ausgeschlossen, dass das grundlegende Versprechen gehalten werden kann. Dann ist klar, dass der Ausstieg weitaus schneller kommt, als die Jobs … wenn es die dann überhaupt noch geben wird“

Alle drei betonen, dass sie den Ausstieg grundsätzlich für richtig halten und die Erfüllung der Klimaziele für absolut notwendig. Man müsse aber „einfach anerkennen, dass wir diese Erfüllung der deutschen Klimaziele auf dem Rücken von drei kleinen Regionen erreichen, die auch heute schon mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben.“

Die Sprecher sind überzeugt, dass „der Ausstieg hier mit einem positiven Strukturwandel nur dann gelingen kann, wenn nachher mindestens so viele Jobs und so viel Wertschöpfung in den betroffenen Kernreviere besteht, wie vorher. Soll das bis 2030 auch nur im Ansatz geschafft werden, ist jetzt sofort ein schnelles und kräftiges Maßnahmenpaket nötig“.

Zu diesen nötigen Maßnahmen und Bedingungen des Kernreviers für eine nochmalige Beschleunigung gehören:

  • Eine radikal schnellere Planung durch die Etablierung von Sonderplanungszonen in den Kernrevieren. „Mit dem bisherigen Tempo dauert die Entwicklung eines Gewerbegebietes von der ersten Planung bis zur Bordsteinkante bis zu 10 Jahren. Diese Zeit ist nicht vorhanden. Insofern müssen die Planungszeiträume verkürzt, der Zusatzbedarf an Flächen endlich anerkannt und auf eine angebotsorientierte Flächenentwicklung umgestellt werden.“
  • Die gezielte Förderung von Zukunftsindustrien und Sicherung des vorhandenen Industriebestandes durch staatliche Investition im Rahmen einer Sonderwirtschaftszone in den  Kernrevieren. „Es sind die Unternehmen, die die notwendigen Arbeitsplätze schaffen können, nicht Bund, Land oder Kommune. Deshalb müssen wir für Unternehmen handfeste Anreize schaffen, in den Kernrevieren anzusiedeln oder zu expandieren. Das scheitert fast immer am Beihilferecht. Die einzige Option, aus dieser Zwickmühle herauszukommen, ist die Etablierung einer Sonderwirtschaftszone, in der räumlich und zeitlich befristet, die Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen radikal vereinfacht werden“.
  • Die Etablierung einer eigenen, investiven Bundesförderrichtlinie für den Strukturwandel. „Bisher hat man auf Bundesseite darauf verzichtet für Investitionen im Rahmen des Strukturwandels eine eigene Förderrichtlinie zu schreiben. Die Folge ist, dass der Bund nur in Bereiche hinein investieren kann, in die das immer schon ging und in denen es existierende Förderrichtlinien gibt (Forschung, Straßen und Schienen etc.). Das führt aber dazu, dass die zuständigen Ministerien das tun, was sie immer schon getan haben, es also für den Strukturwandel keine besonderen und zusätzlichen Anstrengungen und Projekte gibt. Kurzum: Business-as-usual, nur aus einem anderen Bundesetat. Damit wir in den Revieren aber auch für den Strukturwandel maßgeschneiderte Projekte bekommen, brauchen wir auch eine maßgeschneiderte Bundesförderrichtlinie. Ansonsten läuft alles, wie bisher, es wird auf die Bundesinvestitionen nur das „Etikett Strukturwandel“ aufgeklebt.“
  • Eine sofortige Beendigung der immer wieder beabsichtigten und erfolgten Anrechnung von „Sowieso-Aufgaben“ auf das Budget der Strukturmittel und die Einführung eines Wirksamkeits-Controlling auf Bundesebene. „Weder reguläre Investitionen in Bahninfrastruktur dürfen über die Strukturmittel finanziert werden (Beispiel Westspange Köln), noch Spitzenforschungsprojekte des Bundes (Beispiel Zentrum für Elektronenmikroskopie). Ebenso wenig dürfen die zusätzlichen Mittel des Europäischen „Just Transistion Fund (JTF)“ von den Strukturmitteln des Bundes abgezogen werden. Die Strukturmittel sollen zusätzliche, wirtschaftliche und messbare Impulse für die Reviere geben. Diese messen wir in Arbeitsplätzen. Der Kohleausstieg wird in eingesparten Tonnen CO2 gemessen, die Strukturstärkung muss in geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätzen gemessen werden. Dabei geht es nicht um irgendwelche Arbeitsplätze irgendwo, sondern um gute sichere Arbeitsplätze in den Regionen, in denen sie durch den Ausstieg verloren gehen.“
  • Aufgrund der Tiefe der Tagebaue und der damit verbundenen sehr langen Bodensetzungsfristen und fortwährenden Sicherheitsstreifen entlang der Tagebaukanten wird eine bauliche Nutzung und Erschließung der Tagebauränder in dem vom Strukturstärkungsgesetz festgelegten Förderzeitraum bis 2038 nicht möglich sein. Im Ergebnis fallen folglich sämtliche Investitionsmaßnahmen der vom Tagebau betroffenen Anrainerkommunen aus diesem Förderzeitraum heraus, insbesondere dadurch dass eine vollständige Wiedernutzbarmachung der Stadtflächen erst nach Abschluss der Seebefüllungen in 40 bis 60 Jahren erst möglich sein wird. Hier sind entweder Fördergelder des Strukturstärkungsgesetzes in einem Investitionsfonds für diese Maßnahmen zu reservieren oder andere Wege einer Finanzierung dieser zukünftigen Investitionen sind zu finden.
  • Ein nochmals, möglicherweise auf das Jahr 2030, vorgezogener Kohleausstieg führt zu einer erneuten Beschleunigung der hierfür erforderlichen Braunkohleplanverfahren auf Landesebene. Dem sehen sich die betroffenen Kommunen und Kreise nicht gewachsen. Hier gilt es sehr schnell detaillierte kommunale Rahmenplanungen zu entwickeln. Die betroffenen Kommunen sind hierbei personell und finanziell zu unterstützen, anderenfalls wird ein erneut beschleunigter Ausstiegsprozess unweigerlich dazu führen dass KEINE geordnete und im Sinne der Anrainer ökologisch und ökonomisch nachhaltige Rekultivierung im rheinischen Revier stattfinden wird. Da hier ein Planungszeitraum von 60 Jahren erneut beschleunigt werden soll müssen im Rahmen der Braunkohleplanung sog. Öffnungsklauseln enthalten sein die stets ein kommunales Beteiligungsrecht auf Betriebsplanebene hin zu einer Einvernehmlichkeit festschreiben.
  • Eine Aufstockung des Gesamtfördervolumens von Bund und Land um mind. 30%. „Schließlich wird eine Verdopplung des Tempos nur gelingen, wenn für die nötige Strukturstärkung mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.“

„Dass man es mit dem Klimaschutz ernst meint, das will man mit dem Vorziehen des Kohleausstiegs gerne allen Wählerinnen und Wählern zeigen. Ob man es aber auch mit den Menschen in den Revieren ernst meint, wird sich zeigen.“

Kontakt

Fachbereich I
Abteilung Kommunikation & Kultur
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf

Telefonnummer: 02274 709 133
E-Mail

Kontakt

Fachbereich I
Abteilung Kommunikation & Kultur
Gladbacher Str. 111
50189 Elsdorf

Telefonnummer: 02274 709 133
E-Mail