Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Christoph Hoischen
Artikel vom 07.02.2020

Katzenschutzverordnung

Katzenschutzverordnung

Wildlebende Katzen im Kreisgebiet leiden häufig an Infektionskrankheiten, Verletzungen oder an chronischen Erkrankungen. Diese lassen sich darauf zurückführen, dass die Anzahl freilebender Katzen im Kreis zu groß ist und stetig anwächst, wodurch sich Krankheiten schneller verbreiten und Verletzungen durch Rangkämpfe oder das Ausweichen in ungeeignete Gelände entstehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Rhein-Erft-Kreis am 15.01.2020 die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen für das Kreisgebiet erlassen.

Danach sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die im Rhein-Erft-Kreis Katzen mit Freigang halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von 4 Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung.

Informationsmaterial zur Katzenschutzverordnung wird im Foyer des Rathauses der Stadt Elsdorf ausgelegt.

http://www.elsdorf.de//rathaus-service/verwaltung/aktuell