Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Anita Schmitz
Artikel vom 17.03.2021

Informationen zu „Kiesgrubenvorhaben“ im Elsdorfer Norden

Viele Fragen erreichten die Stadtverwaltung in den vergangenen Tagen zu „Kiesgruben“. Außerdem wurden Flyer mit nicht-korrekten Darstellungen hierzu verteilt. Daher möchte die Stadt Elsdorf die gesetzlich festgeschriebenen Verfahren erläutern.

Vorweg sei deutlich betont: Einfach „nein“ sagen und Kiesgruben auf dem eigenen Stadtgebiet verbieten, ist rechtlich nicht zulässig und daher für die Stadt Elsdorf nicht möglich.

So möchte die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Stadtrat mögliche Konzentrationszonen für Abgrabungen (z.B. Kiesabbau) durch den sog. Flächennutzungsplan steuern. Ohne diese Steuerung wären grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet  Abgrabungen zulässig.

Anders als im Flyer dargestellt, wird derzeit in den politischen Beratungen über den Entwurf eines Flächennutzungsplans gesprochen, der nur eine Fläche über ca. 30 Hektar westlich von Tollhausen in die Diskussion stellt. Diese Fläche ist deutlich kleiner als in dem Flyer skizziert. Zeitgleich weist die Stadt aber als Tagebaukommune in den Verfahren auf ihre Sonderrolle hin und stellt die enormen Belastungen in den vergangenen Jahrzehnten durch den Tagebau dar. Eine weitere Belastung der Menschen vor Ort durch solche Vorhaben ist eine große Zumutung für Elsdorf. Daher hat die Stadtverwaltung mehrfach ihre Sonderrolle betont und gegenüber obergeordneten Behörden verdeutlicht, um solche Belastungen vor Ort auszuschließen.

In einem öffentlichen Beteiligungsverfahren zum Flächennutzungsplan bittet die Stadtverwaltung alle Menschen um ihre Eingaben. Die Bürgereingaben helfen der Stadt dabei und können auf eine Ausweisung von möglichen Flächen für o.g. Vorhaben Auswirkungen haben. Denn die finale Genehmigung des Flächennutzungsplanes obliegt der Bezirksregierung.

Wie bereits u.a. im Rundblick des 12.02.2021 berichtet, können Sie Ihre Eingaben bis zum 22.03.2021 an dmeussen(@)elsdorf.de per Mail oder per Post (Stadt Elsdorf, Herr Meußen, Gladbacher Straße 111, 50189 Elsdorf) richten.

Darüber hinaus wird es in der 2. Jahreshälfte 2021 eine weitere öffentliche Beteiligung geben, in der erneut alle Menschen ihre Eingaben hierzu vornehmen können.

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