Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Claudia Nief
Artikel vom 17.03.2021

Informationen zu Elternbeiträgen in Kindergärten, Kindertagespflege & OGS-Betreuung

(Stand 12.04.2021) In den vergangenen Wochen haben die Stadt Elsdorf viele, berechtige Fragen zu den Elternbeiträgen für Kindergärten und Kindertagespflege sowie Betreuung in der offenen Ganztagsschule (OGS) erreicht.

Zu den Elternbeiträgen im Januar hatte das zuständige Landesministerium ermöglicht, dass alle Eltern von den Beiträgen befreit werden. Stattdessen haben die Kosten jeweils das Land und die Stadt zur Hälfte getragen. Diese Lösung wurde auf Vorschlag der Stadtverwaltung und nach Beschluss des Stadtrates vom 02.02.2021 ebenso in Elsdorf angewendet.

Seit dem 22.02.2021 gilt in den Kindergärten der „eingeschränkte Regelbetrieb“, so dass das Betreuungsangebot um 10 Wochenstunde gekürzt ist. Eine OGS-Betreuung ist aufgrund der Corona-Schutzverordnung aber weiterhin nicht möglich.

Die Stadt Elsdorf hatte das zuständige Landesministerium gebeten, die im Januar praktizierte Lösung im Bereich der Kindergärten und der Kindertagespflege auch für den Februar sowie in der OGS-Betreuung für alle von der Schließung betroffenen Monate ebenso anzuwenden.

Die Antwort des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration an die betroffenen Eltern lautete:
„Im Rahmen der Reform des Kinderbildungsgesetzes haben wir jetzt die beiden letzten Kita-Jahre beitragsfrei gestellt. Im Zuge der Beschränkungen haben wir darüber hinaus für einige Monate im vergangenen Jahr und im Januar dieses Jahres auf Beiträge verzichtet. Dies können wir jedoch nicht fortlaufend fortsetzen, weil wir die gesamte Kita-Infrastruktur ununterbrochen weiter durchfinanzieren müssen. Wir werden jedoch in einigen Wochen nochmals prüfen, ob es mögliche Erstattungsspielräume bei den Elternbeiträgen gibt.“

Als weitere Maßnahme zur familienfreundlichen Stadt, hat die Stadt Elsdorf schon vor einigen Jahren zusätzlich die Geschwisterkinder im Bereich der Tagespflege, Kindergärten und OGS Beitragsfrei gestellt, so dass von hiesiger Seite keine weitere volle Finanzierung der Elternbeiträge erfolgen kann.
Es ist der Stadt Elsdorf – wie landesweit auch allen anderen Städten - haushaltsrechtlich nicht möglich, den Pflichtfinanzierungsanteil des Landes aufzufangen.

Daher werden die Elternbeiträge derzeit auch weiterhin erhoben, auch wenn die Stadt Elsdorf eine familienfreundlichere Lösung bevorzugen würde. Sollte das Land NRW hierzu eine Änderung vornehmen, werden wir an dieser Stelle informieren.

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