Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Sarah Pütz
Artikel vom 02.08.2021

Förderungen des Landes NRW für Vereine

Anträge nun möglich

Die Hochwasser- und Starkregen-Katastrophe hat die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Orte und auch teilweise Vereine mit ihrer Vereinsinfrastruktur getroffen. Die Solidarität der letzten Tage, das gemeinsame Anpacken während und nach dem Hochwasser und Starkregen sind beeindruckend und zeigen, wie stark die Menschen in den einzelnen Orten zusammenhalten.

Auch die Corona-Pandemie hat die ehrenamtlich geführten Vereine vor große strukturelle, wie auch finanzielle, Herausforderungen gestellt: Nahezu alle Vereinsaktivitäten mussten aufgrund der Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen eingestellt werden und ruhen vielfach seit dem Frühjahr 2020.

Daher hat die NRW-Koalition im Juni 2021 beschlossen, dass eingetragene Vereine eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten; maximal 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Es können alle Ausgaben geltend gemacht werden, die für eine Veranstaltung anfallen: Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) können rückwirkend bis zum 01. Januar 2021 anerkannt werden. Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig.

Nach Prüfung des Antrages werden 75 Prozent der Fördersumme direkt ausgezahlt; die restlichen 25 Prozent nach der Endabrechnung. Erwartete Einnahmen sind im Antrag anzugeben und in der Endabrechnung in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Erzielte Einnahmen reduzieren zunächst den Eigenanteil des Vereins. Nur wenn ein finanzieller Überschuss zu den Gesamtausgaben erzielt wird, wird die Zuwendung um die Höhe dieses Überschusses reduziert.

Ab sofort ist das Online-Portal freigeschaltet. Der Förderantrag muss zusammen mit einer Zustimmung der Gemeinde zur geplanten Veranstaltung auf einem Musterformular vor der Veranstaltung eingereicht werden. Muss die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig.

Der Link zur Beantragung lautet wie folgt: https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag/programm/6#login

Präsentation & Infos zu „Neustart miteinander“ gibt es hier: https://mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021%2007%2019%20MHKBG%20Neustart-miteinander.pdf (PDF-Datei)

Und einen Muster Online-Antrag hier: https://mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Online-Antrag-Neustart-%20Muster.pdf (PDF-Datei)

http://www.elsdorf.de//rathaus-service/verwaltung/aktuell