Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Sarah Pütz
Artikel vom 20.08.2021

Neue Corona-Schutzverordnung NRW

Überarbeitete Regeln für das Elsdorfer Freibad

Seit dem 20. August gilt die neue Corona-Schutzverordnung NRW. Das bedeutet auch für den Freibad-Besuch einige wichtige Regelungen, die zu beachten sind:

  • Die zeitlichen Einteilungen in zwei „Zeit-Schichten“ entfallen.
  • Besucher müssen das Bad Mittags nicht mehr verlassen und können bis zum Tagesschluss im Bad bleiben.
  • Maskenpflicht überall im Gebäude und der Warteschlangen vor der Kasse.

ZUSÄTZLICH:

  • Kontrolle der Zugangsberechtigung (schriftlicher oder digitaler Negativtestnachweis einer Teststelle gemäß CoronaTestQuarantäneVO, nicht älter als 48 Stunden; Nachweis der Immunisierung (vollständig geimpft und 14 Tage nach der letzten Impfung oder Genesenennachweis (positiver PCR-Test, älter als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate) in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument.
  • Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Personen, die den erforderlichen Nachweis und bei stichprobenhaften Überprüfungen den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, sind von der Nutzung oder Ausübung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Angebote, Einrichtungen, Veranstaltungen und Tätigkeiten durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen (§4 Abs. 5 CoronaSchVO)
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