Stadt Elsdorf (Druckversion)
Autor: Sarah Pütz
Artikel vom 01.08.2022

Krieg in der Ukraine

Informationen für Geflüchtete

Ласкаво просимо!

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat diese Infoseite freigeschaltet: www.germany4ukraine.de

Grundsätzliches

Ukrainische Staatsangehörige dürfen grundsätzlich visafrei für einen Aufenthalt von 90 Tagen binnen eines Zeitraumes von 180 Tagen in das Bundesgebiet einreisen.

Da nicht absehbar ist, wie sich der Krieg in der Ukraine entwickelt, sieht das Bundesministerium des Innern eine unkomplizierte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Tage vor.

Einreise

Das Bundesam für Migration und Flüchtlinge hat ein FAQ zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland veröffentlicht. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Einreise aus der Ukraine und Aufenthalt in Deutschland.

Sozialleistungen

Bezüglich Sozialleistungen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.

So erreichen Sie uns - auf Ukrainisch oder Russisch
Ви можете зв´язатися з нами - ми розмовляємо українською або російською мовами.

Запишіться на консультацію, якщо маєте бажання знайти робоче місце або здобути професійну освіту в Німеччині. 

0911 178-7915 

Unterkünfte

Die Stadt versucht mithilfe von Privatleuten Unterkünfte zu schaffen, die von ukrainischen Geflüchteten bezogen werden können. Eine Koordinierung findet in unserem Bürgerbüro statt. Dieses erreichen Sie unter ukrainehilfe(@)elsdorf.de

Gesundheitsversorgung

In den ersten 18 Monaten des Aufenthalts wird die Gesundheitsversorgung über § 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Das heißt, dass in der Regel keine Mitgliedschaft in einer  Krankenkasse notwendig ist, um eine ärztliche Behandlung zu bekommen. Es sind jedoch Behandlungsscheine vom Sozialamt nötig. Diese können bei Frau Roswitha Schneider beantragt werden.

Nach 18-monatigem Aufenthalt wird eine Gesundheitskarte einer Krankenversicherung ausgestellt. Dazu wenden Sie sich bitte an eine Krankenkasse. Unsere Integrationsbeauftragte hilft Ihnen dabei: Frau Karen Maas.

Hier finden Sie in übersichtlicher Darstellung Antworten auf alle wichtigen Fragen. (PDF-Datei)

& hier finden Sie ein FAQ des Kommunalen Integrationszentrums Rhein-Erft-Kreis (PDF-Datei)

Rechte und Pflichten von Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wird / Права та обов’язки осіб, яким надається тимчасовий захист (PDF-Datei)

Sie haben noch Fragen? Unsere Integrationsbeauftragte, Frau Karen Maas, hilft Ihnen weiter:

Telefon: 02274 709-159 oder E-Mail: karen.maas(@)elsdorf.de

Informationen für Helfende

Seit dem 24. Februar herrscht Krieg in der Ukraine. Ein Krieg, den auch wir als Stadt Elsdorf aufs allerschärfste verurteilen. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten helfen und spenden. Aber wie und wo? Folgend eine Auflistung:

Hilfe aus Elsdorf

Die Stadt Elsdorf bereitet sich zurzeit auf die Aufnahme von Mitmenschen aus der Ukraine vor. Wir bereiten Kapazitäten vor und stellen Mobiliar und Infrastrukturen sicher. Wie viele Menschen in Elsdorf aufgenommen werden und wann, ist noch nicht abschießend bekannt.

Viele herzliche Hilfsangebote, beispielsweise von Elsdorfer/innen die geflüchtete Menschen aufnehmen würden, haben uns in den vergangenen Tagen auch schon erreicht. In der aktuellen Planungsphase sind insbesondere zwei Bereiche in Elsdorf wichtig:

  • Wer möchte Mitmenschen aus der Ukraine aufnehmen und stellt Wohnraum zur Verfügung?
  • Wer kann als Dolmetscher/in helfen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die helfen können, können sich gerne an ukrainehilfe(@)elsdorf.de oder Telefonnummer: 02274 709 526 im Rathaus melden. Wir erfassen die Unterstützungen. Sobald wir wissen ob und wann wir Menschen aufnehmen, würden wir auf diese Unterstützung zurückgreifen.

 

Sachspenden in Elsdorf

Zur Zeit gibt es keine konkreten Spendenanfragen.

Kleiderspenden können Sie gerne in der Kleiderkammer Angelsdorf abgeben.

WICHTIG: Bitte fahren Sie unter keinen Umständen direkt zu den Unterkünften! Spenden können nur nach vorheriger Absprache angenommen werden.

 

Geld spenden

  • Deutsches Rotes Kreuz e.V, IBAN DE63 3702 0500 0005 0233 07 Stichwort: Nothilfe Ukraine
  • SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V, IBAN DE81 4306 0967 2222 2000 05 Stichwort: Ukraine: Nothilfe für Kinder und Familien
  • Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ e.V, DE 95 3706 0193 0000 0010 31 Stichwort: Kinder in der Ukraine - P 41 A 1 
  • Uno-Flüchtlingshilfe e.V., IBAN DE78 3705 0198 0020 0088 50 Stichwort: Ukraine-Nothilfe

Weitere Spendenaktionen aus dem Rhein-Erft-Kreis

Der Partnerschaftsverein Hürth e.V. sammelt Sachspenden für die ukrainischen Freunde in der Partnerstadt Peremyschljany. Die Partnerstadt benötigt folgende Sachspenden:

  • Lebensmittel (Nudeln, Reis, Zucker, Mehl, Lebensmittelkonserven, Babynahrung, Volleipulver, Milchpulver, Gemüsebrühe Instant, Kartoffeltrockenprodukte)
  • Hygieneprodukte (Seife, Zahnbürsten, Zahnpasta, Binden, Feuchttücher, Müllbeutel, Desinfektionsmittel)
  • Energie (Kerzen, Teelichter, Feuerzeuge, Campingkocher mit Brennmaterial, Batterien)
  • Sonstiger Bedarf (Schlafsäcke, Stromgeneratoren, Isomatten, Wasserkanister, Wasseraufbereitungstabletten).

Die Sachspenden können von montags bis samstags von 08:00-18:00 Uhr an der Tiefgarage des Rathauses in Hürth (Thetforder Straße) abgegeben werden.

Neben Sachspenden werden zudem ehrenamtliche Kräfte benötigt. Wer bei der Annahme, Sortierung und Verpackung von Spendengütern mithelfen möchte, kann sich auf www.pv-huerth.de im Kontaktformular für Helfer registrieren oder durch eine E-Mail unter Angabe seiner Kontaktdaten an ukraine(@)pv-huerth.de. Die Freiwilligen werden kontaktiert und bekommen alle Informationen über die Einsatzmöglichkeiten.

Geldspenden können unter der Nennung des Verwendungszwecks „Ukraine“ an den Partnerschaftsverein Hürth bei der Kreissparkasse Köln IBAN DE67 3705 0299 0137 0087 00 SWIFT-BIC: COKSDE 33 überweisen werden.

http://www.elsdorf.de//rathaus-service/verwaltung/aktuell