Zwischenzähler für die Gartenbewässerung
Frischwassermengen, die nachweislich für die Gartenbewässerung verwendet werden, können auf Antrag vom Gesamtverbrauch des Frischwassers abgezogen werden (§ 4 Absatz 6 der Satzung der Stadt Elsdorf über die Erhebung der Abwassergebühren). Hierzu haben Grundstückseigentümer*innen in Elsdorf die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrem Hauptwasserzähler einen geeichten Zwischenzähler zur Nutzung der Gartenbewässerung, Viehhaltung und Landwirtschaft zu installieren. Dieser ist ausschließlich für die Entnahme von Wasser vorgesehen, welches nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und reduziert die Kanalbenutzungsgebühr (Schmutzwassergebühr) um die gemessene Menge. Der Einbau des Zwischenzählers muss bei der Stadt Elsdorf angemeldet werden.
Beschaffung und Kosten
Der Grundstückseigentümer ist Eigentümer des Zählers und somit verantwortlich für die Beschaffung, Installation und den Betrieb. Ein solcher Zwischenzähler kann beispielsweise im Baumarkt, beim Fachhändler oder im Internet erworben werden. Die Kosten für den Erwerb sowie den Einbau eines Wasserzählers werden nicht von der Stadt Elsdorf getragen. Laufende Kosten wie z.B. Zählermiete oder Verwaltungsgebühren entstehen nicht.
Hinweise
Installation
- Zapfhahnzähler müssen nicht zwingend durch einen Fachbetrieb installiert werden, da die Montage hinter der letzten Abnahmestelle im Trinkwassersystem stattfindet.
- Handelt es sich um einen Aufsteck- oder Aufschraubzähler muss dieser ordnungsgemäß verplombt werden (die Verplombung nehmen Sie selbst vor, ein Draht muss sowohl an der Uhr als auch am Wasserhahn einmal durch die Öse an der Mutter gezogen und festgedrückt werden).
- In unmittelbarer Nähe der Wasserentnahmestelle darf keine Einleitung in die Kanalisation vorhanden sein, z. B. Waschbecken, Abfluss oder Waschmaschinenanschluss.
- Der Zähler muss eine gültige Eichung vorweisen. Weicht das Eichjahr vom Baujahr ab, muss ein separates Eichsiegel vorhanden sein.
Ablauf der Eichgültigkeit
- Beginnend ab Eichjahr beträgt die Eichgültigkeit des Zählers sechs Jahre. Der Zähler muss nach Ablauf durch einen neuen geeichten Zähler ersetzt und wieder neu per Post oder E-Mail mit den benötigten Unterlagen angemeldet werden.
- Erfolgt kein Zählerwechsel bzw. wird dieser der Stadt Elsdorf nicht bekannt gegeben, kann der Zähler nicht mehr zur Reduzierung der Schmutzwassergebühr herangezogen werden.
- Die Stadt Elsdorf behält sich vor, stichprobenartig die Anlagen vor Ort zu prüfen!
Ableserhythmus und Fristen
Um die Schmutzwassergebühren entsprechend neu berechnen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass der Zählerstand des Zwischenzählers unaufgefordert zum Zeitpunkt der Ablesung des Hauptwasserzählers notiert und durch ein Foto dokumentiert der Stadt Elsdorf schriftlich per Post oder E-Mail mitgeteilt wird.
Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr durch einen schriftlichen Antrag bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Gemeinde geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt.
Anmeldung
Die Anmeldung eines Zwischenzählers muss unmittelbar nach dem Einbau im Fachbereich 2, Abteilung 2.10 Finanzen & Gebühren formlos schriftlich per Post oder E-Mail mit folgenden Nachweisen erfolgen:
- Nahaufnahme des Zählers (Zählernummer, Zählerstand, Eichjahr)
- Aufnahme Eichsiegel (wenn Eichjahr nicht auf Nahaufnahme zu sehen)
- Aufnahme der Zapf- bzw. Entnahmestelle (2m Radius bis Boden)
- Aufnahme der korrekt angebrachten Verplombung
- Ggf. Nahaufnahme des ausgebauten Zählers (nur bei einem Zählerwechsel!)
Nach Einreichung aller benötigten Unterlagen erhalten Sie unaufgefordert ein Schreiben über die Anmeldung Ihres Wasserzählers.
Eine abschließende Bearbeitung der Anmeldung des Zwischenzählers ist nur nach Vorlage aller geforderten Unterlagen möglich.
Tamara Wolter
Fachbereich 2 - Abteilung 2.10 Finanzen, Gebühren
Grundsteuer, Grundbesitzabgaben
Rathaus der Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Raum 16.1
Telefonnummer: 02274 709 371
E-Mail schreiben
Irina von Osten
Fachbereich 2 - Abteilung 2.10 Finanzen, Gebühren
Grundsteuer, Grundbesitzabgaben
Rathaus der Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Raum 16.1
Telefonnummer: 02274 709 246
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Tamara Wolter
Fachbereich 2 - Abteilung 2.10 Finanzen, Gebühren
Grundsteuer, Grundbesitzabgaben
Rathaus der Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Raum 16.1
Telefonnummer: 02274 709 371
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Irina von Osten
Fachbereich 2 - Abteilung 2.10 Finanzen, Gebühren
Grundsteuer, Grundbesitzabgaben
Rathaus der Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Raum 16.1
Telefonnummer: 02274 709 246
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