Inklusionsbeirat der Stadt Elsdorf
Wofür setzt sich der Inklusionsbeirat ein?
Akzeptanz für beeinträchtigte Menschen in der Gesellschaft: So wie man ist, darf man sein, wird beachtet und respektiert.
Der Inklusionsbeirat der Stadt Elsdorf setzt sich für die Rechte von behinderten und beeinträchtigten Menschen ein. Ziel ist ein Wandel hin zu einer „inklusiveren Gesellschaft". Das bedeutet, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen, junge Familien bis hin zu Senioren/-innen möglichst uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilhaben können. Barrieren sollen erkannt und abgebaut werden. Nicht die Betroffenen passen sich ihrer Umwelt an, sondern auch die Umwelt den Betroffenen.
Die Zusammenarbeit des Inklusionsbeirates erfolgt mit:
- Menschen mit Behinderung, denn sie wissen selbst am besten, was für sie gut und wünschenswert ist.
- Behinderten-Verbänden
- Politik, dem Rhein-Erft-Kreis, den umliegenden Städten und Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zum Beispiel mit Wohnheimen oder mit Werkstätten für behinderte Menschen.
Was macht die Inklusionsbeauftragte?
Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Elsdorf setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
- Beeinträchtigte sollen keine Nachteile haben. So sollen beispielsweise Rampen für Rollstuhlfahrer vorhanden sein.
- Beeinträchtigte sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
- Korrekte Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes in der Stadt Elsdorf. In diesem Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden dürfen als andere.
- Neue Gesetze behandeln behinderte Menschen nicht schlechter als andere.
- Behinderte Frauen werden nicht schlechter behandelt als andere.
- Alle Ämter und öffentliche Stellen müssen den/die Inklusionsbeauftragte(n) unterstützen.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel die Stadtverwaltung, Schulen und Kindergärten. Wenn die Inklusionsbeauftragte etwas wissen will, müssen diese Stellen ihr das sagen. Zum Beispiel, wie viele behinderte Menschen in einer Werkstatt arbeiten. Außer, wenn es eine Schweigepflicht gibt. Sie dürfen ihr zum Beispiel nicht erzählen, welche Behinderung oder Krankheit jemand hat.
Die Inklusionsbeauftragte kann sich beschweren, wenn jemand die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht beachtet. Zum Beispiel, wenn es in einem Amt keinen Fahrstuhl gibt. Die Inklusionsbeauftragte kann sich bei dem Amt beschweren, welches dafür verantwortlich ist. Sie kann sich auch bei den Politikern darüber beschweren. Die Inklusionsbeauftragte hilft, dass Menschen mit Behinderungen, Behinderten-Verbände und Gruppen, die behinderte Menschen vertreten, gut zusammenarbeiten.
Die Inklusionsbeauftragte kann helfen, wenn es Streit gibt. Zum Beispiel zwischen:
- Menschen mit Behinderungen
- Behinderten-Verbänden und Gruppen für behinderte Menschen.
- Stellen, die Geld für behinderte Menschen zahlen, zum Beispiel Krankenversicherungen.
- Einrichtungen für behinderte Menschen
- Ämtern
Ist die Inklusionsbeauftragte unabhängig?
Ja, die Inklusionsbeauftragte und der Inklusionsbeirat arbeiten unabhängig. Das heißt: Sie bestimmen selbst, wie sie arbeiten. Niemand kann ihnen vorschreiben, was sie machen sollen. Und niemand kann verbieten, etwas zu unternehmen. So kann beispielsweise nicht verboten werden, sich darum zu kümmern, dass es Kindern mit Beeinträchtigung leichter gemacht wird, Regelkindergärten und - schulen zu besuchen. Sie müssen sich aber immer an das Gesetz und die geltende Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates der Stadt Elsdorf halten.
Kontakt
Bei Anliegen oder Anregungen jeglicher Art kann Kontakt aufgenommen werden unter:
Inklusionsbeauftragte der Stadt Elsdorf
Kathy Frimmersdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Tel.: Telefonnummer: 02274/706 460 0
E-Mail: inklusionsrat(@)freenet.de