Abteilung Soziales, Inklusion und Integration
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, (SGB XII)
Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (einmalige Beihilfen und laufende Leistungen) nach dem SGB XII
- Hilfe zur häuslichen Pflege gem. §§ 61 ff SGB XII (Sicherstellung der Pflege einschließlich hauswirtschaftlicher Verrichtungen zur Vermeidung der Unterbringung in einer Einrichtung, soweit kein Anspruch durch vorrangig verpflichtete Sozialleistungsträger besteht)
- Anträge betreffend die Kostenübernahme bei Heimunterbringung (zuständig sind je nach umfang der Pflegebedürftigkeit der Rhein-Erft-Kreis bzw. der Landschaftsverband)
- Anträge betreffend die Eingliederungshilfe für Behinderte (zuständig ist der Rhein-Erft-Kreis)
- Anträge betreffend Leistungen für Gehörlose und Blinde (zuständig ist der Landschaftsverband)
- Mobil-Pass für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld. Durch ihn wird die Möglichkeit der verbilligten Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs gewährleistet.
Anträge auf Sozialhilfe
Anträge auf Sozialhilfe erhalten Sie bei der Abteilung Soziales, Inklusion und Integration oder hier in digitaler Form zum Ausdrucken. Welche Unterlagen Sie für die Prüfung Ihres Sozialhilfeanspruchs mitbringen müssen, richtet sich nach den Besonderheiten Ihres Falles. Jedenfalls sollten Sie aber mitbringen:
- Nachweise über Ihre Einkommen (das können sein: Wohngeldbescheid, Bescheid des Arbeitsamtes, Rentenbescheid, Kindergeldnachweis, Nachweis über die Höhe des Krankengeldes, Verdienstabrechnungen der letzten Monate, Nachweis über die Höhe von an Sie oder Ihre Haushaltsmitglieder geleistete Unterhaltszahlungen)
- Nachweise über Ihre finanziellen Belastungen (z.B. Krankenversicherungsbeitrag)
- Nachweis über von Ihnen zu zahlende Unterkunftskosten: hierzu zählt die Miete (Mietvertrag mitbringen). Zusätzlich benötigt das Sozialamt eine Mietbescheinigung, die der Vermieter oder Hausverwalter als Nachweis über die aktuelle Miete ausfüllt. Weiterhin sollten Sie, falls Sie einen Sondervertrag betreffend die Heizung haben, die letzte Jahresabrechnung der Heizkosten mitbringen.
lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate - Personalausweise aller im Haushalt lebenden Personen
Zwangsläufig kann hier nur ein Teil der notwendigen Unterlagen aufgeführt werden. Wenn Sie vor Ihrem Besuch beim Sozialamt einen Termin vereinbaren, wird Ihre Sachbearbeiterin Ihnen selbstverständlich die für Ihren konkreten Fall notwendigen Unterlagen mitteilen.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Sozialhilfe
Gesetzestext Sozialgesetzbuch, 12. Buch
+++ Informationen unseres Sozialamtes bzgl. des Krieges in der Ukraine finden Sie hier +++
Für Sie zuständig
(entsprechend dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamen)
Buchstaben A – D, Li – M, St
Frau Dahmen
Telefonnummer: 02274 709-125
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben E – Le
Frau Wagstaff
Telefonnummer: 02274 709-331
Faxnummer: 02274 709-121
E-Mail schreiben
Buchstaben N – Z, außer St
Frau Ahrens
Telefonnummer: 02274 709-126
Faxnummer: 02274 709-121
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Für Sie zuständig
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