Einzelhandelskonzept
Einzelhandelskonzepte dienen als Entscheidungsgrundlage zur planungsrechtlichen Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen bzw. –entwicklungen. Die geforderten Inhalte leiten sich zum einen aus der Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte als städtebauliche Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 11 BauGB ab. Wird das Einzelhandelskonzept förmlich vom Rat der Stadt Elsdorf beschlossen, ist es bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hat den Kommunen hierbei umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt, die Entwicklung des (großflächigen) Einzelhandles planungsrechtlich zu steuern. Ziele der Landesplanung sind u.a. die Erhaltung und Weiterentwicklung der gewachsenen Zentren und die Sicherstellung qualifizierter wohnungsnaher Angebote mit Waren des täglichen Bedarfs.
Gleichzeitig dienen Einzelhandelskonzepte immer auch als Leitfaden für den örtlichen Einzelhandel, indem sie die räumlichen und strukturellen Perspektiven des lokalen Einzelhandels aufzeigen. Somit dient ein Einzelhandelskonzept neben der Verwaltung als planungsrechtliche Steuerungsfunktion insbesondere auch der Politik und den örtlichen Unternehmen als Orientierungsleitfaden für zukünftige Entscheidungen.
Lange Zeit verfügte die Stadt Elsdorf nicht über ein solches von der Politik beschlossenes Konzept, weshalb der Ausschuss für Umwelt, Bau und Planung der Stadt Elsdorf in seiner Sitzung vom 19.11.2019 beschloss, das Einzelhandelskonzept auf Grundlage der vorhandenen Bestandsdaten fortzuschreiben. Mit der Fortschreibung wurde das Kölner Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen beauftragt. In der Ratssitzung vom 07.12.2021 konnte das neue Einzelhandels- und Zentenkonzept beschlossen werden.
Basierend auf einer Bestandsanalyse im Mai 2020 und der Analyse der generellen Situation des Elsdorfer Einzelhandels wurden für das Stadtgebiet zwei Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) identifiziert. Das Hauptversorgungszentrum der Stadt wird durch die Köln-Aachener-Straße und das Erft-Center gebildet. Beide Einzelhandelsagglomerationen trennen fußläufig lediglich rund 200 Meter, dennoch liegt das Erft-Center derzeit in „gefühlt“ isolierter Lage vor der Innenstadt und wird durch einen Kreisverkehr und die vielbefahrene Eifelstraße von der Innenstadt abgetrennt. Mit der Integration des Erft-Centers in den ZVB der Stadt soll dieser städtebauliche Missstand behoben werden. Hierfür erstellte die Stadt Elsdorf einen notwendigen städtebaulichen Rahmenplan mit der entsprechenden Begründung zur Integration des Erft-Centers in den Zentralen Versorgungsbereich der Stadt.
Als Nahversorgungszentrum wurde der Standort Ohndorfer Straße mit den beiden LebensmittelSelbstbedienungs-Einzelhändlern Norma und Netto definiert. Eine Erweiterung über die heutige Grundstücksfläche hinaus findet nicht statt. Die Definition des Standortes als ZVB bietet die Möglichkeit zur baulichen Veränderung und Erweiterung um Komplementärnutzungen, sodass unter anderem der derzeitige Leerstand (ehemaliger Getränkemarkt) behoben werden kann. Gleichzeitig ist es das Ziel den Standort städtebaulich aufzuwerten, indem die Parkplätze neu verteilt werden und die fußläufige Erreichbarkeit und Vernetzung verbessert wird (Anbindung an das Aktive Zentrum).
Das Konzept ist eingebunden in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt und den Strukturwandel Planungsprozess "Stadt. Land. Els.Dorf im Wandel".
Hanisch, Jan
Fachbereich 4
Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung
Raum 104
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Telefonnummer: 02274 709-242
Faxnummer: 02274 709-223
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