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Briefwahlantrag
Internetbasierte Beantragung von BriefwahlunterlagenVerfahren: eGov Digital Factory / EfA Dienste
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Mit dem Dienst "Briefwahlantrag" ist es möglich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online anzufordern.

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  • Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
  • Art. 15 DSGVO
  • §§ 24 bis 27 EuWO
  • §§ 25 bis 28 BWO
  • §§ 22 bis 25 LWO
  • §§ 22 bis 29, Abschn. II GLKrWO
Ausweis Statusabfrage
Mit dem Dienst "Ausweis Statusabfrage" ist es möglich den Status des Ausweis online anzufordern.
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Internetbasierte Statusabfrage des Ausweis
Verfahren: eGov Digital Factory / EfA Dienste

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  • Art. 6, Abs. 1, lit. a, c, e DSGVO
  • Art. 15 DSGVO
  • §§ 24 bis 27 EuWO
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Funktionell
 

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Konversationsagenten VaiQ
Bereitstellung eines KI-basierten Konversationsagenten (Chatbot) auf der Website zur automatisierten Beantwortung von Bürgeranfragen und Unterstützung bei der Informationssuche
Verarbeitungsunternehmen
Vaibrant GmbHThal 1, 83620 Feldkirchen-Westerham
Datenverarbeitungszwecke
 

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  • Bereitstellung von Kommunikationsfunktionen (Chatbot)
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Genutzte Technologien
  • Künstliche Intelligenz (KI) / NLP (Sprachverarbeitung)
  • Cloud-Computing (SaaS über AWS/Microsoft Azure in der EU)
  • HTTPS/TLS-Verschlüsselung (Sichere Datenübertragung)
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  • Chat-Inhalte / Konversationsdaten (Eingabe & Antwort)
  • IP-Adresse (technisch notwendig für die Server-Kommunikation und Sicherheitsprotokolle)
  • Zeitstempel der Interaktion
  • Interaktionsdaten (nur bei Feedback: Daumen hoch/runter)
Ort der Verarbeitung
Europäische Union (Serverstandorte: Deutschland und Frankreich)
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Datenempfänger
   
  • Amazon Web Services EMEA SARL (Standort: Deutschland)
  • Microsoft Deutschland GmbH (Standort: Frankreich)
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

laura.paskowski@vaibrant.de

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Online-Formulare

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Stadt Elsdorf
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Rathaus
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Meldeangelegenheiten

An- und Ummeldungen

Wenn Sie aus einer anderen Kommune nach Elsdorf ziehen oder innerhalb von Elsdorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt der Stadt Elsdorf an- bzw. ummelden. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Eine Anmeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht möglich
  • Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Bitte geben Sie der bevollmächtigten Person das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular sowie Ihren Personalausweis mit. Im Falle einer Ummeldung, d. h. im Falle eines Umzugs innerhalb der Stadt Elsdorf, ist das Ausfüllen eines Meldeformulars nicht erforderlich.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur An- bzw. Ummeldung mit:

  • Personalausweise
  • Reisepässe (sofern vorhanden)
  • Identitätskarte eines ausländischen Staates (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunde
  • Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung:

Mit dieser Bestätigung wird der Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer bei Ihrer An- bzw. Ummeldung zur Mitwirkung verpflichtet. Diese muss beinhalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungseigentümers sowie des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen (aller) meldepflichtigen Personen

Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungsgeberbestätigung auch bei Anmeldung in Wohnungseigentum erforderlich ist und im Einzelfall weitere Unterlagen, sofern notwendig, verlangt werden. Die Vorlage des Mietvertrags über die bezogene Wohnung reicht für die An- bzw. Ummeldung nicht aus.

Abmeldung

Bei Wegzug aus Elsdorf, müssen Sie sich grundsätzlich nicht abmelden. Dies geschieht automatisch durch die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes nach Anmeldung.

In folgenden Fällen ist eine Abmeldung jedoch nach wie vor zwingend erforderlich:

  • Abmeldung ins Ausland (neuer Wohnsitz befindet sich im Ausland)
  • Abmeldung eines Nebenwohnsitzes (die Abmeldung ist bei der Meldebehörde zu durchzuführen, die für die Hauptwohnung zuständig ist).

Im Falle der Abmeldung des Nebenwohnsitzes können Sie uns das Abmeldeformular ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben mit einer Kopie Ihres Ausweises per Post zukommen lassen. Sie erhalten die Abmeldebestätigung dann ebenfalls auf dem Postweg. Bitte bringen Sie bei persönlicher Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Bitte beachten Sie, dass auch eine Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen muss.

An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei.

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung wird nur Ihnen persönlich oder an eine von Ihnen bevollmächtigte Person ausgestellt. Bitte legen Sie hierfür folgende Unterlagen vor:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie für einen Dritten die Ausstellung einer Meldebescheinigung beantragen, sind hierzu eine Vollmacht und die Vorlage der Ausweise der antragstellenden sowie der bevollmächtigten Person erforderlich.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR. Für Rentenzwecke oder für das Jobcenter ist die Ausstellung gebührenfrei, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden. 

Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung wird überwiegend für Renten- und steuerrechtliche Angelegenheiten ausgestellt. Rentenstellen verschicken meist entsprechende Formulare, die Sie beim Einwohnermeldeamt bestätigen lassen können. Sollten Sie keinen Vordruck erhalten haben, werden wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Bringen Sie in diesem Fall das Schreiben Ihrer Rentenstelle, sowie Ihren Personalausweis mit. 

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist gebührenfrei.

Steueridentifikationsnummer

 Die Steueridentifikationsnummer vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Diese wird Ihnen von dort unmittelbar mitgeteilt. Sollten Sie kein entsprechendes Schreiben vom BZSt erhalten haben, finden Sie die Nummer in der Regel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid bzw auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Sie können die Ihnen zugeteilte Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern unter www.bzst.de in Erfahrung bringen. Ersatzweise kann eine schriftliche Bescheinigung der im Melderegister geführten Steuer-ID bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (gegebenenfalls bei Erscheinen eines Bevollmächtigten durch Vorlage der Vollmacht und dessen Ausweisdokument) auch vom Einwohnermeldeamt ausgestellt werden

Die Gebühr für die Bescheinigung der Steueridentifikationsnummer beträgt 6,00 EUR.

Führungszeugnis

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses müssen Sie persönlich im Bürgerservice vorsprechen und können sich hierfür nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Elsdorf gemeldet sind. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz übermittelt, welches das Führungszeugnis erstellt und anschließend versendet. Die Bearbeitungszeit beträgt hierfür etwa zwei bis vier Wochen.

Bei der Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Der Verwendungszweck muss bei der Beantragung angegeben werden 
  • Zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird. 
  • Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist zur Prüfung der persönlichen Eignung für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich zwingend eine entsprechende Bescheinigung der anfordernden Stellevorzulegen

Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt: 13,00 EUR

Weitere Informationen zur Ausstellung eines Führungszeugnisses erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz unter www.bundesjustizamt.de.

Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

Untersuchungsberechtigungsscheine sind ausschließlich über das Online-Portal www.untersuchungsberechtigungsschein.de zu beantragen. Sollten sich trotzdem noch individuelle Fragen zum Ablauf oder Schwierigkeiten bei der Beantragung ergeben, kann das Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer Telefonnummer: 02274 709 0 Unterstützung leisten.

Personalausweis

Seit dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Dies bedeutet, dass ab dem vg. Zeitpunkt papierbasierte bzw. ausgedruckte Lichtbilder für Ausweisdokumente (auch vorläufige) nicht mehr verwendet werden dürfen.
Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können das digitale Lichtbild im Rathaus der Stadt Elsdorf an einem Selbsterfassungsterminal erstellen.
  2. Sie lassen das erforderliche Lichtbild bei einem privaten Fotodienstleister erstellen, der über eine notwendige technische Zertifizierung und Systemanbindung verfügt.

Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung Ihre persönliche Vorsprache sowie die Vorlage eines gültigen Ausweises oder Passes erforderlich ist und bei der Beantragung von Personalausweisen für Kinder auch diese bei Antragstellung anwesend sein müssen. Wenn Sie über kein Ausweis- oder Passdokument verfügen, ist Ihre Geburts- oder Eheurkunde im Original bei Antragstellung vorzulegen. In diesem Fall ist es darüber hinaus erforderlich, dass Sie zusammen mit einer volljährigen Person vorsprechen, die über einen gültigen Ausweis bzw. Pass verfügt und Ihre Identität bestätigt.

Beachten Sie bitte ebenfalls die Besonderheiten bei Antragstellung für unter 16-Jährige: 

Möchte eine Jugendliche/ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, wird hierfür die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten benötigt. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist und im gleichen Haushalt lebt
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist 
  • Bisheriger Kinderreisepass, soweit noch vorhanden
  • Bei erstmaliger Antragstellung eines Ausweises durch die Stadt Elsdorf die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Original

Hinweis zur Online-Funktion: Der Personalausweis hat eine elektronische Online-Funktion, die auf einem integrierten Chip gespeichert ist. Die Nutzung dieser Funktion ist nur für Personen möglich, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.

Vorläufiger Personalausweis

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises mit einer Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten zu stellen, der unmittelbar durch das Einwohnermeldeamt ausgestellt werden kann. In diesem Fall ist gleichzeitig auch der endgültige Personalausweis zu beantragen.

Weitere Informationen zu Gültigkeiten von Personalausweisen sowie zu aktuellen Gebühren erhalten Sie unter www.bmi.bund.de.

Verlust von Ausweisdokumenten

Wenn Ihr Ausweisdokument verloren gegangen ist, sind Sie als Ausweisinhaber verpflichtet, den Verlust und auch das Wiederauffinden bei der örtlich zuständigen Einwohnermeldebehörde persönlich anzuzeigen. Die Einwohnermeldebehörde nimmt die Verlustanzeige entgegen und unterrichtet die örtlich zuständige Polizeibehörde über den Verlust des Dokumentes. Sollte Ihnen das Dokument gestohlen worden sein, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie zur Neubeantragung des Dokumentes vorlegen müssen.

Befreiung von der Ausweispflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen von der Personalausweispflicht befreit werden. Für eine Befreiung von der Ausweispflicht sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • Vollmacht für die Person, die die Befreiung für jemand anderen beantragt, zum Beispiel Vorsorgevollmacht, Betreuungsurkunde
  • Attest eines Arztes, aus dem hervorgeht, dass die Person "nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann".
  • Personalausweis der zu befreienden Person 
  • Ausgefüllter Antrag zur Befreiung von der Ausweispflicht

Reisepässe

Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. 

Wenn die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses nicht mehr möglich ist, können Sie einen sog. Expressreisepass beantragen, der im Regelfall innerhalb von 3-5 Werktagen produziert wird. Wenn die Zeit für die Bestellung eines Reisepasses auch im Expressverfahren nicht ausreichen sollte, kann im Ausnahmefall einer unmittelbar bevorstehenden Reise ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. In diesem Fall ist ein Nachweis über die Kurzfristigkeit Ihrer Reise (z.B. Buchungsbestätigung) zwingend vorzulegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass manche Länder die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass nicht gewähren.

Den Antrag auf Ausstellung eines Passes können Sie nur durch persönliche Vorsprache stellen. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte beachten Sie auch bei der Beantragung eines Passes, dass seit dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden dürfen. Dies bedeutet, dass ab dem vg. Zeitpunkt papierbasierte bzw. ausgedruckte Lichtbilder auch für Reisepässe nicht mehr verwendet werden dürfen. Hierfür bestehen ebenfalls die beiden bereits o. a. Möglichkeiten:

  1. Sie können das digitale Lichtbild unmittelbar im Rathaus der Stadt Elsdorf an einem Selbsterfassungsterminal erstellen oder
  2. Sie lassen das erforderliche Lichtbild bei einem privaten Fotodienstleister erstellen, der über eine notwendige technische Zertifizierung und Systemanbindung verfügt.

Bitte beachten Sie, dass bei Antragstellung ein gültiger Ausweis bzw. Pass vorzulegen ist. 

Weitere Hinweise:

  • Eine Verlängerung von Pässen ist nicht möglich.
  • Wir bitten um Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Einwohnermeldeamtes keine Auskünfte zu den Einreisebestimmungen der Länder geben können. Bitte informieren Sie sich daher vorab in Ihrem Reisebüro, auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder unmittelbar bei der betreffenden Landesvertretung (Botschaft, Konsulat) über die von Ihnen benötigten Einreisedokumente.

Besonderheiten bei Antragstellung durch Minderjährige:
Möchte eine Jugendliche/ein Jugendlicher unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, wird die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten benötigt. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist und im gleichen Haushalt wohnt
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist
  • Bisheriger Kinderreisepass, soweit noch vorhanden
  • Bei erstmaliger Antragstellung eines Passes durch die Stadt Elsdorf die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Original
  • Weitere Informationen zu Gültigkeiten von Reisepässen sowie zu aktuellen Gebühren erhalten Sie unter www.bmi.bund.de.

Verlust Ihres Passes

Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist, sind Sie als Inhaber des Passes nach den Vorschriften des Passgesetzes verpflichtet, sowohl den Verlust als auch das Wiederauffinden bei der örtlich zuständigen Einwohnermeldebehörde zu melden. Hierzu ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich, da die Verlustanzeige von Ihnen zu unterschreiben ist. Die Einwohnermeldebehörde nimmt die Verlustanzeigen entgegen und unterrichtet die örtlich zuständige Polizeibehörde über den Verlust des Dokumentes. Sollte Ihnen das Dokument gestohlen worden sein, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie zur Neubeantragung des Dokumentes vorlegen müssen. Können Sie sich bei der Neubeantragung mit keinem gültigen Personalausweis ausweisen, müssen Sie zusammen mit einer volljährigen Person vorsprechen, die über einen gültigen Ausweis bzw. Pass verfügt und Ihre Identität bestätigt.

eID-Karte (ausschließlich für Bürgerinnen und Bürgern von EU-Mitgliedsstaaten)

Bei der Beantragung einer eID-Karte ist ein vom Heimatstaat ausgefülltes und gültiges Identitätsdokument, wie Pass oder nationale Identitätskarte vorzulegen.

Hinweise

  • Den Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte können Sie nur durch persönliche Vorsprache stellen
  • Die eID-Karte dient nicht als Ausweis oder Reisedokument.
  • Eine Verlängerung der eID-Karte ist nicht möglich.
  • Jugendliche unter 16 Jahren können keine eID-Karte beantragen.

Weitere Informationen zur Ausstellung und Nutzung von eID-Karten sowie zu aktuellen Gebühren erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.

Direktversand

Seit dem 01.05.2025 besteht die Möglichkeit des Direktversands von beantragten Ausweisdokumenten. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und wie sich der Verfahrensablauf darstellt, können Sie diesem Flyer (PDF-Dokument, 512,74 KB, 01.09.2025)entnehmen.