Wohngeld
Wohngeld
Wer nur geringe Einkünfte hat, kann zur Senkung seiner Unterkunftskosten Wohngeld erhalten. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen.
Ob und in welcher Höhe einem Wohngeld zusteht, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
- Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Höhe des Familieneinkommens
- Höhe der anzuerkennenden Miete oder Belastung
Anträge finden Sie hier zum Ausfüllen und Download oder können im Rathaus an der Infotheke abgeholt werden.
- Antrag Mietzuschuss (PDF-Datei)
- Antrag Lastenzuschuss (PDF-Datei)
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF-Datei)
- Schritt für Schritt zum Wohngeld (PDF-Datei)
Die Anträge und Nachweise können Sie zusenden oder in den Rathausbriefkasten der Stadt Elsdorf einwerfen.
Informationen zum Wohngeld in Deutscher Sprache
Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Sie können auch die neuen Antragsformulare im PDF-Format auf dieser Seite zum Ausfüllen und drucken nutzen oder senden Sie den ausgefüllten pdf-Antrag per Email an wohngeldstelle(@)elsdorf.de und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
Damit sich die Mitarbeiter auf die Bearbeitung der hohen Antragszahlen und zeitnahe Bewilligung von Wohngeld konzentrieren können, ist die Wohngeldstelle bis zum 31.03.2023 telefonisch nicht erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich per Email an wonhngeldstelle(@)elsdorf.de oder auf dem Postweg an die Wohngeldstelle. Nachfragen zum Stand der Bearbeitung eines Antrages werden grundsätzlich nicht beantwortet.